Anfang Woche lässt die Eigentümerin des Park-Hotels Delta auf einer Pressekonferenz die Bombe platzen. Weil die Stadt Locarno TI für die Eigentumswohnungen im luxuriösen Delta Resort die Nutzung auf nur acht Wochen im Jahr beschränkt und keinen Wohnsitz zulässt, kündigt Barbara Ambrosoli über ihren Anwalt Fulvio Pelli (67) eine Schadensersatzklage in Höhe von 20 Millionen Franken an. Grund: Die Luxuswohnungen würden so unverkäuflich. Die Stadt hatte zudem Deutschschweizer Eigentümern und Mietern im Resort mit Zwangsräumung gedroht, sollten diese gegen die Nutzungsauflage verstossen (BLICK berichtete). Nicht grad die feine Art im Tessiner Qualitätstourismus, der vor allem ja von Deutschschweizern getragen wird.
«Wir haben nichts gegen Deutschschweizer, im Gegenteil!»
Tags darauf will Alain Scherrer (52) Klarheit schaffen im BLICK. Auf die Frage «Haben Sie etwas gegen Deutschschweizer?», antwortet der Gemeindepräsident von Locarno: «Ich bitte Sie! Ich war ja selber früher ein Deutschschweizer Tourist im Tessin. Ursprünglich komme ich aus dem Kanton Thurgau.» Die Region sei stets gastfreundlich den Deutschschweizern gegenüber gewesen. Man hoffe, mehr von ihnen beherbergen zu dürfen. Aber, Gesetz sei nun mal Gesetz. Bestimmungen müsse man einhalten, auch wenn sie baurechtlicher Natur seien, so der Sindaco weiter.
Alain Scherrer erklärt, was aus Sicht der Stadt das Problem der Luxuswohnungen im Delta Resort ist: «Der kommunale Nutzungsplan sieht hier eine Hotelanlage vor. Die Eigentümer haben eine Aparthotel-Baugenehmigung beantragt und eine solche auch erhalten.» Also müssten die Wohnungen einem Hotelbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Der Nutzungsplan lasse hingegen keine Wohnsitzaufnahme zu, sagt Alain Scherrer weiter.
«Hier wird ein falsches Bild von Locarno vermittelt»
Dann holt er gegen die Hoteleigentümer aus. Er wirft ihnen vor, dass sie wider besseres Wissen der Stadt Willkür vorwerfen und damit der Touristenregion Locarno schaden würden: «Wenn es nicht einen kleinen Personenkreis gäbe, der für private Interessen ein falsches Bild von Locarno vermittelt, gäbe es keinen Image-Schaden», sagt Scherrer.
Der jedoch sei angerichtet, stellt Aldo Rampazzi (71) fest. Allein schon, weil man den Zank an die grosse Glocke hängte. Jahrzehntelang war der Architekt Gemeindepräsident von Ascona TI, jetzt ist er Präsident der kantonalen Tourismus-Organisation ATT. «Ich weiss nicht, was genau beim Delta Resort abläuft, ich denke aber, da wurden Fehler auf beiden Seiten gemacht. Eines ist sicher: Der Deutschschweizer ist und bleibt unser bester Kunde im Tourismus.»
«Nutzungsauflage macht keinen Sinn»
Auch Lorenzo Pianezzi (38) mahnt die Stadt Locarno. «Immer mehr Gäste wollen Eigentumswohnungen mit Hotel-Service», sagt der Präsident der Tessiner Sektion von Hotelleriesuisse. «Ihnen den Aufenthalt zu beschränken, macht einfach keinen Sinn. Man darf sich dem Trend nicht in den Weg stellen. Damit schneidet sich Locarno doch nur ins eigene Fleisch. Wir brauchen Investoren. Je häufiger Gäste kommen und je länger sie bleiben, desto besser ist es für uns.»
Die Touristen vergraulen will auch der Locarneser Gemeindepräsident Scherrer nicht. Zum Schluss findet er eine versöhnliche Botschaft: «Liebe Deutschschweizer, danke, dass es euch gibt!»
Der Rauswurf der Deutschschweizer aus einem Luxus-Resort in Locarno TI ist bereits der zweite Vorfall im Tessin, der in letzter Zeit nördlich der Alpen für Unmut sorgt. Im vergangenen Herbst begannen die Tessiner Behörden damit, auswärtige Handwerksunternehmer zu büssen, wenn diese ohne kostspielige Registrierung auf Kantonsgebiet tätig wurden (BLICK berichtete). Unternehmer aus der Deutschschweiz kochten vor Wut. Inzwischen zeichnet sich ab: Sie haben guten Grund zur Hoffnung.
Für die Eintragung in das Register wurden zu Beginn eine einmalige Gebühr von 2000 Franken sowie jährlich wiederkehrende Gebühren von 500 Franken erhoben. Nach heftiger Kritik wurde die Eintragungsgebühr auf 600 Franken und die Jahresgebühr auf 300 Franken reduziert. Bei Zuwiderhandlungen gegen das eigentlich gegen Billigarbeiter aus Italien gerichtete Gesetz waren Bussen von bis zu 50’000 Franken vorgesehen.
Das kantonale Gesetz über Handwerksbetriebe (LIA) war bereits im Februar 2016 in Kraft getreten. Zusammen mit der Wettbewerbskommission (Weko) wehrte sich die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ) gegen das Vorgehen der Tessiner Behörden. Lucas Zurkirchen (26), Zuständiger für Wirtschaftspolitik bei der IHZ: «Das Gesetz hat den Marktzugang für Schweizer Unternehmen im Tessin unzulässig eingeschränkt und somit gegen das Binnenmarktrecht verstossen.»
Der Kampf hat sich offenbar gelohnt. «Momentan ist das Gesetz auf Eis», sagt Zurkirchen. «Das bedeutet für Handwerker, die nicht im Tessin ansässig sind, dass sie dort normal arbeiten können.» Im April hat das Tessiner Verwaltungsgericht das Gesetz für ungültig erklärt. Zurkirchen: «Der Kantonsrat will es bis Ende August auflösen oder sistieren.» Die Tessiner Gewerkschaften haben das Urteil des Verwaltungsgerichts allerdings vor Bundesgericht angefochten. Dieser Entscheid ist noch hängig.
Der Rauswurf der Deutschschweizer aus einem Luxus-Resort in Locarno TI ist bereits der zweite Vorfall im Tessin, der in letzter Zeit nördlich der Alpen für Unmut sorgt. Im vergangenen Herbst begannen die Tessiner Behörden damit, auswärtige Handwerksunternehmer zu büssen, wenn diese ohne kostspielige Registrierung auf Kantonsgebiet tätig wurden (BLICK berichtete). Unternehmer aus der Deutschschweiz kochten vor Wut. Inzwischen zeichnet sich ab: Sie haben guten Grund zur Hoffnung.
Für die Eintragung in das Register wurden zu Beginn eine einmalige Gebühr von 2000 Franken sowie jährlich wiederkehrende Gebühren von 500 Franken erhoben. Nach heftiger Kritik wurde die Eintragungsgebühr auf 600 Franken und die Jahresgebühr auf 300 Franken reduziert. Bei Zuwiderhandlungen gegen das eigentlich gegen Billigarbeiter aus Italien gerichtete Gesetz waren Bussen von bis zu 50’000 Franken vorgesehen.
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