Schweizer Juden protestieren gegen Tessiner Nazi-Polizist
Warum darf Edy I. (55) seinen Job behalten?

Edy I. (55) wurde vor zwei Jahren wegen rassistischer Hetze verurteilt. Der Wachtmeister durfte weiterarbeiten. Kommende Woche wird er sogar zum Oberfeldwebel befördert.
Publiziert: 25.07.2018 um 19:40 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 17:50 Uhr
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Nazi-Polizist Edy I. (55) macht im Tessin Karriere.
Foto: Facebook
Myrte Müller

Die jüdische Gemeinde in der Schweiz ist entsetzt. Mehrfach berichtet BLICK über den Nazi-Polizisten Edy I.* (55). Vor zwei Jahren verherrlicht der ultrarechte Wachtmeister aus Lugano TI auf seiner öffentlichen Facebook-Seite Adolf Hitler und Benito Mussolini.

Er hetzt gegen die Ausländer, nennt sie «Hunde und Schweine». Edy I. fordert durch das «grosse Reinemachen» die Massenabschiebung und ruft zu den Waffen. Nach Schweizer Recht ein klarer Straftatbestand.

Der damalige Generalstaatsanwalt John Noseda (69) verurteilt den Polizisten wegen rassistischer Hetze im Ruckzuck-Verfahren zu 90 Tagessätzen, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung.

Offener Brief an Norman Gobbi

Dennoch darf Edy I. weiterarbeiten. Mehr noch: In wenigen Tagen wird der Hetzer nun zum Oberfeldwebel befördert. Für die Schweizer Juden ist das nicht nachvollziehbar.

In einem offenen Brief an Staatsrat und Direktor des kantonalen Innendepartements, Norman Gobbi (41), fragen Herbert Winter, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG), und dessen Generalsekretär Jonathan Kreutner: «Wie ist es möglich, dass ein verurteilter Polizist, der Ausländer Schweine nennt, sie mit Waffengewalt ausweisen will und deutschen sowie italienischen Faschisten huldigt, im Polizeidienst bleiben kann?» 

Für die SIG sei die Tätigkeit eines Polizeibeamten nicht vereinbar mit Nazi-Verherrlichung und Aufruf zum Krieg gegen Ausländer. Der Polizist vertrete schliesslich die politische Autorität und sei im direkten Kontakt mit den Mitmenschen. Er habe die Aufgabe und die Pflicht, diese zu schützen, heisst es weiter im Schreiben. 

Ferien im Tessin mit mulmigem Gefühl

Edy I. untergrabe auch den Sinn des Schutzes von Minderheiten, die in der Schweiz leben und hier geboren sind – wie auch die Schweizer Juden, hält der SIG fest. 

Besonders beunruhigend sei die geplante Beförderung von Edy I. zum Oberfeldwebel, schreibt der Gemeindebund weiter. Edy I. könne somit sogar noch andere Polizisten befehligen. Der SIG fordert von der Tessiner Regierung eine Erklärung. Die allerdings werden die Schweizer Juden so schnell nicht erhalten. Der Lega-Mann Norman Gobbi ist in den Ferien – und will nicht gestört werden. 

* Name geändert

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