Die Wettbewerbskommission (Weko) hat beim Tessiner Verwaltungsgericht Beschwerde gegen das Gesetz über Handwerksbetriebe (LIA) eingereicht. Die Registerpflicht, die Eintragungsvoraussetzungen sowie die Gebühren seien mit dem Bundesgesetz über den Binnenmarkt nicht vereinbar.
Das Urteil steht kurz bevor: Das Gericht habe mitgeteilt, dass im Herbst mit Entscheiden zu rechnen sei, erklärt die Weko auf Anfrage.
90 Prozent der Firmen verstossen gegen Gesetz
Von Oktober 2016 bis März 2017 sind bei 154 Kontrollen in neun von zehn Fällen Gesetzesverstösse registriert worden. 61 Prozent betrafen Tessiner Firmen. In 27 waren ausländische und in zwölf Prozent Deutsch- oder Westschweizer Firmen die Leittragenden.
Filippo Lombardi (61) verteidigt das Gesetz: Es sei nicht diskriminierend: «Es müssen sich alle Firmen registrieren lassen – auch die Tessiner, und über 5000 haben es problemlos gemacht», so der Tessiner Ständerat.
Um dies zu tun, hätten viele ihre Buchhaltung, Steuererklärung und Sozialabgaben in Ordnung bringen müssen. «Das ist ein grosser Erfolg dieses Gesetzes», so Lombardi.
«Fachperson anstellen»
Er versteht die Kritik von Bauunternehmer Osvaldo Bariletti nicht: «Wenn er die nötige Ausbildung für eine Registrierung nicht hat, muss er halt eine Fachperson zu mindestens 50 Prozent anstellen, sagt das Gesetz, oder eben eine genügende Berufserfahrung aufweisen.»
In der Regel reichten drei Jahre. «Ich könnte nicht einfach als Chirurg tätig sein, auch wenn ich 30 Jahre lang Aktionär einer Klinik gewesen wäre», so der Tessiner CVP-Politiker.
Fabio Regazzi (55) sagt, das Gesetz sei gut gemeint. «Das Tessin muss etwas tun, um italienische Handwerker mit Dumpingpreisen auf dem Markt zu bremsen.» Es sei aber nicht zielführend und erhöhe die Bürokratielast.
Tessiner die Verlierer?
Der CVP-Nationalrat spürte dies am eigenen Leib: Er ist Verwaltungsratspräsident von vier Handwerksfirmen. «Ich musste mich für alle Firmen einzeln registrieren und einzeln bezahlen.»
Am Ende seien die Tessiner die Verlierer dieses Gesetzes. Offenbar hätten einige Deutschschweizer Firmen bereits erreicht, dass sie keine Gebühr bezahlen müssten, so Regazzi weiter. «Und der Druck aus Italien wird wohl dazu führen, dass auch diese in naher Zukunft nicht mehr unter das Gesetz fallen.»
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