70 Jahre und kein bisschen weise. Dafür ganz dick im Drogengeschäft. Davon ging gestern, am Donnerstag, der Richter in Como (I) aus, wie der Corriere di Como berichtet. Die Tessinerin Ramona V.* (70) und ihr niederländischer Ex, Rudolf K. (76), sollen Marihuana im Wert von ca. 33'000 Franken von Schmugglern aus Italien entgegen genommen und offenbar im Tessin verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von mehreren Kilos Hanf und einigen Jahren des Drogenhandels.
Die heisse Ware wurde in grossen Mengen nach Italien geliefert. Dort in kleineren Portionen abgepackt und diese dann, gut versteckt in Autos, bei verschiedenen Gelegenheiten über die Südtessiner Grenzübergänge in die Schweiz geschmuggelt. Genau bei einer solchen Transaktion begann der Drogenring zu bröckeln.
Komplize (71) mit Hasch im Auto geschnappt
Es ist der 16. Mai 2014. Pietro F.* (71), Rentner-Komplize der Tessiner Narco-Nonna, wird nahe dem CH-Grenzübergang in Ronago (I) von der Finanzpolizei angehalten. Die Beamten stellen 101 Gramm Marihuana sicher. Das Päckchen sollte in die Schweiz gebracht werden. Doch viel interessanter für die Ermittler ist das Handy des Italieners aus Porlezza (I).
Fortan wird das Smartphone des Drogenkuriers abgehört. Schnell stellt sich eine Verbindung zu einer Mordermittlung heraus. In Como war im Januar des gleichen Jahres ein Komplize von Pietro F. namens Alberto S.* (†50) mit einem Gewehr erschossen worden. Motiv: Der Drogendealer hatte bei seinem Killer, Hasch-Händler Francesco C.* (44), noch eine Rechnung offen. Sie wurde blutig beglichen.
Namen der Tessiner tauchen in abgehörten Gesprächen auf
Ob das Tessiner Grosi und der holländische Hasch-Opa Rudolf K. mit dem Delikt in Como zu tun haben, ist zu bezweifeln. Doch ihre Namen tauchen in abgehörten Gesprächen auf. Die Staatsanwaltschaft zählt schnell eins und eins zusammen. Das Paar aus dem Luganese wird angeklagt und in Abwesenheit verurteilt: Sie zu drei Jahren, er zu drei Jahren und neun Monaten Knast.
Verhaftet wurden Ramona V. und Rudolf K. bislang noch nicht. In der Schweiz sind sie vorerst vor den italienischen Behörden sicher. Ihrem Pflichtverteidiger gegenüber beteuern sie ihre Unschuld und wollen gegen das Urteil von Como rekurrieren. In dritter Instanz aber gilt, was der Richter beschliesst. Ist es eine Haftstrafe, folgt ein internationaler Haftbefehl. Würden die Schweizer Narco-Nonnis dann EU-Raum betreten, können sie festgenommen werden und müssten hinter Gittern – egal, ob über 70 oder nicht.
* Namen geändert