Zwei Jahre nach dem Drama im Club Rotonda in Gordola TI sitzt Alexander D.* (23) vor Gericht. Schmächtig. Mit hängenden Schultern. Dem einstigen Versicherungsvertreter aus Biasca TI wird vorsätzliche Tötung, unterordnet Totschlag vorgeworfen (BLICK berichtete). Dazu leichte Körperverletzung, Drogenverkauf, unterlassene Hilfeleistung und Drohung. Als er von jener Nacht des 22. Aprils 2017 erzählen soll, schweigt er. Dann zieht er ein Taschentuch hervor und reibt sich damit die Augen. Endlich beginnt er zu erzählen.
Seine Version: Er sei mit Freunden ausgegangen, habe getrunken, mit seiner Ex geflirtet. Er habe den Fabrikdirektor Fabrizio C. nie angerührt. «Ich wollte an dem Abend nur Spass», sagt Alexander D. mit Unschuldsmiene. Mit erstickter Stimme berichtet er dann, wie Türsteher ihn grundlos geprügelt und getreten hätten, sodass er ins Spital kam.
Schon am Anfang des Disco-Besuchs fliegen Fäuste
Chefankläger Arturo Garzoni sieht den Verlauf des Abends freilich anders. Laut Zeugenaussagen fliegen schon zu Beginn des Disco-Besuchs die Fäuste. Der ehemalige Kampfsportler aus Biasca TI schlägt erst einen Mann, dann einen anderen. Schliesslich steht in der Schlange am Ausgang des Lokals der Fabrikdirektor aus Genestrerio TI. Vielleicht war er dem Disco-Rüpel im Weg, vermutet der Staatsanwalt. Jedenfalls schlägt Alexander wieder zu. Heimtückisch von hinten. Auch dafür gibt es zwei Zeugen. Fabrizio C. prallt gegen ein Eisentor, stürzt. Am Tag darauf ist er tot. Diagnose: Gehirnblutung.
Ein Türsteher stellt den betrunkenen Karate-Meister. Dieser holt wieder aus, trifft den Security-Mann im Gesicht. «Du bist ein toter Mann. Ich bringe dich um», droht Alexander D. – sogar in Anwesenheit der Gemeindepolizei.
Starb Fabrizio C. an den Folgen des Hiebs?
Alle lügen, so der Angeklagte. Nur er nicht. Somit wird das Verfahren zum Indizien-Prozess. Anklage und Verteidigung bieten Gutachter auf. Es geht um die Frage: Starb Fabrizio C. an den Folgen des Hiebs? Die Gutachterin der Verteidigung will nicht an den Schlag glauben. Die blauen Flecken am Hals des Leichnams seien Totenflecken und keine Hämatome. Die Gehirnblutung sei durch eine Erkrankung ausgelöst worden. Diese These lehnt die Gutachterin des Staatsanwalts kategorisch ab: «Ganz klar ist ersichtlich, dass die Wirbelaorta durch eine abrupte Dehnung riss, die der Schlag ausgelöst hat.»
Der Staatsanwalt fordert mehr als zehn Jahre Knast für den Disco-Rüpel, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil wird am Dienstag erwartet.
* Namen geändert
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