Laut BA hat der Angeklagte auf mehrfache Weise gegen das IS-Gesetz verstossen. Er wird beschuldigt, im Winterthurer Salafisten-Kreis als anerkannter Syrien-Rückkehrer andere Personen für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeworben zu haben oder sie in ihrer Haltung bestärkt zu haben.
Dabei habe er einen grosses Engagement gezeigt und Propaganda-Videos auf Social Media-Kanälen verbreitet. Zudem habe der Angeklagte in drei Fällen Gewaltdarstellungen beschafft und anderen zugänglich gemacht.
Durch Überwachungsmassnahmen kam ans Licht, dass der 25-Jährige einen Unfall vortäuschte und so Leistungen der Unfallversicherung von fast 16'000 Franken ungerechtfertigt bezog. Vor Gericht distanzierte sich der Angeklagte nicht von der IS-Ideologie. (Fall SK.2023.21)
(SDA)