Bundesstrafgericht in Bellinzona
Freiheitsstrafe von 55 Monaten für IS-Anhänger beantragt

Die Bundesanwaltschaft (BA) fordert für einen 25-Jährigen wegen Widerhandlungen gegen das IS-Gesetz und Gewaltdarstellungen eine Freiheitsstrafe von 55 Monaten. Beim Angeklagten handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Syrien-Rückkehrer.
Publiziert: 17.10.2023 um 13:55 Uhr
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Aktualisiert: 17.10.2023 um 15:23 Uhr
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona muss sich mit einem einschlägig vorbestraften Syrien-Rückkehrer befassen. (Archivbild)
Foto: Alessandro Crinari

Laut BA hat der Angeklagte auf mehrfache Weise gegen das IS-Gesetz verstossen. Er wird beschuldigt, im Winterthurer Salafisten-Kreis als anerkannter Syrien-Rückkehrer andere Personen für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeworben zu haben oder sie in ihrer Haltung bestärkt zu haben.

Dabei habe er einen grosses Engagement gezeigt und Propaganda-Videos auf Social Media-Kanälen verbreitet. Zudem habe der Angeklagte in drei Fällen Gewaltdarstellungen beschafft und anderen zugänglich gemacht.

Durch Überwachungsmassnahmen kam ans Licht, dass der 25-Jährige einen Unfall vortäuschte und so Leistungen der Unfallversicherung von fast 16'000 Franken ungerechtfertigt bezog. Vor Gericht distanzierte sich der Angeklagte nicht von der IS-Ideologie. (Fall SK.2023.21)

(SDA)

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