Jetzt kommts knüppeldick für den Hochstapler: Alessandro Proto (43), der jahrelang seine trickreichen Geschäfte von einem Büro in Lugano TI aus steuerte, darf nicht mehr in die Schweiz einreisen. Und zwar bis ins Jahr 2022!
Das Staatssekretariat für Migration habe den Einreisestopp in die Schweiz für den schillernden Hochstapler bereits am 17. November beschlossen, berichtet das Tessiner Fernsehen RSI. Grund: die kriminelle Vergangenheit des Mailänders.
Wegen Vorstrafen im Tessin unerwünscht
Der Tessiner Justizdirektor Norman Gobbi (40) gibt noch eins drauf: Proto soll dem Kanton mindestens fünf Jahre fernbleiben. Das bestätigte der kantonale Justizdirektor dem Tessiner Sender.
Seit acht Jahren erfindet Alessandro Proto millionenschwere Immobilien-Deals mit Hollywood-Stars wie Madonna, Angelina Jolie und Brad Pitt, Tom Cruise oder Johnny Depp – und füttert mit diesen Fake News internationale Medien. Damit lockte er scharenweise Kunden ins Luganeser Büro (BLICK berichtete). Doch es blieb nicht nur beim Immobilien-Geschäft.
«Die Kunden hatten viel Geld. Das wollten sie investieren. Ich riet ihnen zu Aktien-Käufen. Dann behauptete ich in der Presse, dass Proto diese Aktien-Käufe vornehme», erzählt Proto selbst. «Durch diese Fake News stieg der Wert der Aktien, und ich kassierte Provision.» Das hatte ein böses Nachspiel.
Ende 2013 war Alessandro Proto wegen Betrug und illegaler Börsengeschäfte zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Auch im Tessin lief 2015 ein Verfahren wegen Betrug und Geldwäsche. Es wurde jedoch eingestellt, da Italien Proto bereits verurteilt hatte.
Protos Ehefrau wurde die Aufenthaltsgenehmigung B entzogen
Nicht nur Alessandro Proto ist zur Persona non grata im Tessin geworden – auch seine Ehefrau, die in Novazzano TI wohnt. Weil sie mittellos und ohne Job sei, wurde ihr die Aufenthaltsgenehmigung B entzogen.
Alessandro Proto ist wütend. «Alles Fake News», schreibt der Hollywood-Hochstapler BLICK. «Ich habe längst gegen den Entscheid Rekurs eingelegt.» Solange dieser hängig sei, könne er jederzeit in die Schweiz einreisen.