Die Aufforderung geht zurück auf ein Strafverfahren, das die BA am 9. Dezember 2015 gegen das IZRS-Vorstandsmitglied Naim Cherni eröffnet hat. Sie wirft dem Mann vor, seine Reise in umkämpfte syrische Gebiete in einem Video propagandistisch dargestellt zu haben.
Cherni, ein junger Berner mit deutschem Pass, war im Herbst nach Syrien gereist. Dabei entstanden ein Film und ein 38-minütiges Interview mit dem Dschihadistenführer Abdallah al-Muhaysini. Es handle sich nicht um einen Propaganda-, sondern um einen Dokumentarfilm, sagte Cherni nach der Eröffnung des Strafverfahrens.
Doch gemäss BA distanziert sich Cherni nicht explizit von den Al-Kaida-Aktivitäten in Syrien. Insbesondere wird ihm vorgeworfen, das Führungsmitglied der dschihadistischen Dachorganisation Dschaisch al-Fatah («Armee der Eroberung») interviewt zu haben. Zu dieser gehört laut BA auch der syrische Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front. Das Filmmaterial wurde von der BA sichergestellt.
Doch der Film und das Interview sind nach wie vor auf Youtube einsehbar. Der Film ist neu mit einer Altersbeschränkung versehen; das Interview ist normal aufgeschaltet. Dies sorgt bei der BA für Kopfschütteln. Terrorismus sei ein globales Problem und Propaganda ein integraler Bestandteil davon, sagte BA-Informationschef André Marty auf Anfrage.
Daher erwarte die BA auch, dass Provider, egal ob Google oder andere, ihre Mitverantwortung wahr nehmen «und ihren Beitrag gegen die Propaganda leisten». Unbestrittenermassen brauche es eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und den Interessen der Strafverfolgungsbehörden, sagte Marty weiter. Aber nach der Einleitung eines Strafverfahrens in der Schweiz als einem Rechtsstaat sei die Verhältnismässigkeit kein Thema mehr.
Laut Marty ist die Zusammenarbeit mit Providern - auch mit Google - in anderen Bereichen wie etwa bei Kinderpornografie «hervorragend». Da werde rasch reagiert. «Doch offenbar gibt es bei einigen Providern eine Priorisierung von Straftatbeständen. Und Terrorpropaganda scheint nicht zu den Topprioritäten zu gehören.»
Dennoch plant die BA keine rechtlichen Schritte gegen den Internetriesen und seine Videoplattform Youtube. Vielmehr sucht sie aktiv das Gespräch, damit dieser seine Mitverantwortung im Kampf gegen den Terrorismus wahrnimmt.
Youtube selbst nimmt keine Stellung zu einzelnen Videos. Laut einem Sprecher, hat Youtube aber «klare Richtlinien, die Inhalte wie grundlose Gewalt, Hassreden und Anstiftungen zu gewalttätigen Handlungen verbieten». Videos, die gegen diese Richtlinien verstossen, würden entfernt, sobald sie gemeldet werden.
Youtube als Betreiber der Plattform lehne die Einstellung solcher Inhalte genauso ab wie die Gemeinschaft der Nutzer selbst. Nutzer könnten unangemessenes Material mit wenigen Klicks markieren, im Jargon nennt sich dies «Flagging». Die Mitarbeitenden würden darauf hin die gemeldeten Videos unverzüglich prüfen und gegebenenfalls löschen, heisst es auf Anfrage.