NDB-Sprecherin Isabelle Graber bestätigte auf Anfrage entsprechende Meldungen der Zeitungen «NZZ» und «Blick» vom Freitag. Der NDB habe bisher aber keine Hinweise, dass Dschihadisten als Flüchtlinge getarnt in die Schweiz gekommen wären, sagte Graber.
Bei den neun Personen, deren Gesuche zur Ablehnung empfohlen wurden, handle es sich um Personen, «welche die innere oder äussere Sicherheit bereits verletzt haben oder gefährden könnten». Ob diese Personen verhaftet oder weggewiesen wurden, könne der NDB nicht sagen, da er lediglich eine Empfehlung abgebe.
Die Anzahl der Asylgesuche, die der NDB nach der Überprüfung zur Ablehnung empfahl, schwankte in den vergangenen Jahren stark. Zwischen 2011 und 2013 waren es höchstens drei gewesen - und letztes Jahr sogar kein einziges. 2015 war jedoch kein Rekordjahr: 2010 hatte der NDB elf Gesuche zur Ablehnung empfohlen.
Insgesamt hat der NDB vergangenes Jahr 4910 Asylgesuche überprüft, dies bei rund 39'500 eingegangenen Gesuchen. Im Vorjahr, als rund 24'000 Menschen ein Asylgesuch gestellt hatten, hatte der NDB 2488 Dossiers unter die Lupe genommen. In den Jahren 2011 bis 2013 waren die Zahlen deutlich tiefer gewesen; 2012 überprüfte der NDB gar lediglich 297 Gesuche.
Um zu verhindern, dass Terroristen als Asylsuchende einreisen, überprüft der NDB alle Asylgesuche aus Risikostaaten. Diese Regelung hatte der Bund nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA eingeführt.
Konkret übergibt das Staatssekretariat für Migration (SEM) alle Asylanträge und Dossiers von Personen aus bestimmten Staaten an den NDB. Dieser überprüft, ob der oder die Asylsuchende einen terroristischen Hintergrund hat. Die Liste der Risikoländer ist vertraulich und wird vom NDB definiert.