Terrorismus
Bundesrat beschliesst Impulsprogramm gegen Radikalisierung

Der Bund unterstützt in den nächsten fünf Jahren Projekte zur Verhinderung von Radikalisierung. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, dafür fünf Millionen Franken einzusetzen. Er hiess eine entsprechende Verordnung gut.
Publiziert: 16.05.2018 um 11:27 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 17:32 Uhr
Bundesrätin Simonetta Sommaruga bei der Präsentation des nationalen Aktionsplans zur Verhinderung von Radikalisierung. Nun hat der Bundesrat beschlossen, Projekte in den nächsten fünf Jahren mit fünf Millionen Franken zu unterstützen. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Bund, Kantone und Gemeinden hatten im Herbst beschlossen, gemeinsam gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus vorzugehen. Sie verabschiedeten einen Nationalen Aktionsplan mit 26 Massnahmen. Geplant sind unter anderem die Sensibilisierung von Schlüsselpersonen und der Aufbau von Gewaltpräventionsstellen.

In diesem Rahmen unterstützt der Bund nun Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft. Das Geld steht ab Anfang 2019 zur Verfügung; Gesuche um finanzielle Unterstützung können bereits im laufenden Jahr eingereicht werden.

Die Projekte sollen der Sensibilisierung, Information, Wissensvermittlung, Beratung oder Weiterbildung dienen. Ferner sollten sie auf eine grosse Breiten- und Multiplikationswirkung angelegt sein, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Verordnung. Als Beispiel nennt er Lehrmaterial, das in einem Kanton entwickelt und den anderen Kantonen zur Verfügung gestellt wird.

Generell werden keine Projekte unterstützt, die ein längerfristiges finanzielles Engagement des Bundes bedingen würden. Die Finanzhilfen sollen vor allem dem Aufbau einer Massnahme dienen. Der Bund wird eine Anleitung mit den detaillierten Voraussetzungen veröffentlichen.

Für die Koordination ist der Delegierte des Sicherheitsverbundes Schweiz zuständig. Die Geschäftsstelle des Verbundes ist für die Ausschreibung zuständig. Sie nimmt Gesuche entgegen, prüft diese und erstellt zuhanden des Bundesamtes für Polizei (fedpol) eine Stellungnahme. Das fedpol entscheidet über die Gewährung der Finanzhilfen.

Eine Strategische Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden legt thematische Schwerpunkte und Ziele für die Ausrichtung von Finanzhilfen fest. Gibt es mehr unterstützungswürdige Gesuche als verfügbare Mittel, setzt die Begleitgruppe Prioritäten und unterbreitet diese dem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zum Entscheid.

Der Bund kann auch von sich aus Massnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans finanziell unterstützen. So kann er den Aufbau eines nationalen Expertenpools für den Ausstieg und die Reintegration finanzieren. Die dafür benötigten Finanzmittel sind aber nicht Teil des Impulsprogramms.

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