Fünfjahresplan gegen Dschihadisten
So kämpfen Bund, Kantone und Gemeinden gegen Radikalisierung

Bund, Kantone und Gemeinden wollen gemeinsam gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus vorgehen. Am Montag haben Vertreterinnen und Vertreter der drei Staatsebenen einen nationalen Aktionsplan mit 26 Massnahmen präsentiert.
Publiziert: 04.12.2017 um 10:01 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 16:10 Uhr
Weihnachtsmärkte und Einkaufsstrassen werden derzeit mit Betonblöcken vor möglichen Terrorangriffen geschützt. Mit einem Aktionsplan wollen Bund, Kantone und Gemeinden nun der Radikalisierung vorbeugen. (Themenbild)
Foto: KEYSTONE/EDDY RISCH

Der Aktionsplan ist Teil der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung. Er soll innerhalb von fünf Jahren umgesetzt sein. Der Bundesrat hat ihn vergangene Woche zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Umsetzung mit einem Impulsprogramm zu fördern. Dafür stehen fünf Millionen Franken zur Verfügung.

Geplant sind zum Beispiel Fach- und Beratungsstellen zur Radikalisierung. Jeder Kanton soll auf seiner Internetseite die zu kontaktierende Fachstelle bekanntgeben, eine eigene oder eine regionale. An diese können sich Behörden wenden, aber auch Angehörige von Personen, die sich radikalisieren.

Weiter soll jeder Kanton eine Behörde für die Betreuung radikalisierter Personen ausserhalb von Strafverfahren und Strafvollzug bezeichnen. Diese sollen freiwillige Massnahmen anbieten. Um radikalisierte Personen nach der Entlassung aus dem Strafvollzug zu Massnahmen zu zwingen, fehlt die Rechtsgrundlage.

Weiterbildungen für Lehrer, Sozialarbeiter und Polizisten

Fachpersonen sollen sensibilisiert werden - Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiter und Polizisten, aber auch Sporttrainer und Verantwortliche von Kultur- und Freizeitvereinen. Ihnen sollen Aus- und Weiterbildungen angeboten werden, damit sie die Zeichen einer Radikalisierung frühzeitig erkennen und entsprechend handeln. Auch ein Leitfaden soll Fachpersonen unterstützen.

Vorgesehen ist zudem der Aufbau eines behörden- und institutionenübergreifenden kantonalen Bedrohungsmanagements. Für dieses ist die Polizei verantwortlich. Das Ziel ist es, durch enge Zusammenarbeit das Gefährdungspotenzial bei einzelnen Personen oder Gruppen frühzeitig zu erkennen.

Bund finanziert Gegenpropaganda

Der Aktionsplan enthält auch Massnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung im Internet. Das Ziel ist, dass Personen, die im Internet gewaltextremistisches Propagandamaterial suchen oder darauf stossen, auch andere Sichtweisen und Gegenargumente finden. Organisationen der Zivilgesellschaft sollen «Gegennarrative» verbreiten, in einer Pilotphase durch den Bund finanziert.

Der Sicherheitsverbund Schweiz ist als Koordinationsstelle für den Wissens- und Erfahrungsaustausch zuständig. Er soll die Vernetzung unter den Akteuren aller Staatsebenen und Akteuren der Zivilgesellschaft fördern und Informationen für die Bevölkerung aufbereiten. Diese werden auf der Internetseite ch.ch aufgeschaltet.

Der Aktionsplan wurde seit vergangenem Herbst unter der Leitung des Delegierten des Sicherheitsverbunds Schweiz von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam erarbeitet und am 24. November verabschiedet.

Weiteres Gesetz in Arbeit

In Arbeit ist auch ein Gesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus: Die Bemühungen der kommunalen und kantonalen Behörden zur Verhinderung von Radikalisierung sollen künftig durch präventiv-polizeiliche Massnahmen ergänzt werden.

Manche der Massnahmen im Aktionsplan setzen diese Gesetzesänderungen voraus. So fordert eine Massnahme den Austausch von personenbezogenen Informationen und Persönlichkeitsprofilen zwischen Bundesbehörden und kantonalen sowie kommunalen Behörden. Dafür ist eine gesetzliche Grundlage nötig. (SDA)

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