Der Bundesrat will das Verbot von grenzüberschreitenden Reisen zu terroristischen Zwecken neu ins Strafgesetzbuch aufnehmen. Dasselbe gilt für Rekrutierungen und Ausbildungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten. Als Höchststrafe sind fünf Jahre Gefängnis vorgesehen, zudem droht die Landesverweisung.
Diesen Vorschlag schickte die Regierung Ende Juni in die Vernehmlassung. Das Echo fällt grundsätzlich positiv aus. Damit werde endlich eine Lücke in der Terrorbekämpfung geschlossen, heisst es von links bis rechts. Es sei richtig, auch Handlungen zur Vorbereitung eines Terroranschlags zu Straftaten zu erklären.
Der Bundesrat will auch die Beteiligung an einer Terrororganisation und jegliche Form der Unterstützung unter Strafe stellen. Er schlägt dabei den gleichen Weg ein wie einst bei der Bekämpfung mafiöser Strukturen. Mitgliedern einer Terrororganisation drohen bis zu zehn Jahre Gefängnisse.
Dieser Ansatz geht der SP entschieden zu weit. Sie fordert, die Strafbarkeit auf verbrecherische Handlungen zu beschränken. Sonst müssten auch geringfügige Unterstützungshandlungen wie die Vermietung von Räumen bereits bestraft werden. Dadurch drohe eine voreilige und übertriebene Strafbarkeit von Personen an den Rändern solcher Organisationen.
Den Kantonen und einigen Städten hingegen geht der Bundesrat hier zu wenig weit. Sie kritisieren, dass eine rein formelle Mitgliedschaft zu einer kriminellen oder terroristischen Organisation weiterhin straflos bleiben, sofern damit keine Aktivität verbunden ist.
Aus ihrer Sicht stellt bereits der blosse Aufenthalt von IS-Mitgliedern in der Schweiz eine ernstzunehmende Gefahr dar, auch wenn es sich um «Schläfer» handelt, die noch nicht aktiv werden.
Die FDP wünscht sich aus denselben Gründen eine «weite Auslegung» des Begriffs der Unterstützungshandlung für terroristische Organisationen. Auch Internetpropaganda oder das Bereitstellen von Websites könnten zu einem Verbrechen beitragen, ruft die Partei in Erinnerung.
Auf eine Auflistung der verbotenen Organisationen verzichtet der Bundesrat. Für welche Gruppierungen ein Verbot gelten soll, regelt künftig das neue Nachrichtendienstgesetz. Dieses setzt für eine Verbotsverfügung jedoch zwingend voraus, dass bereits ein entsprechender Beschluss von der UNO oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vorliegt.
Diese Regelung greift aus Sicht der Städte und der Kantone zu kurz. Gerade umstrittene Vereine wie die Koranverteilaktion Lies! liessen sich damit nicht verbieten. Der Verein wird mit der Verbreitung von dschihadistischem Gedankengut in Verbindung gebracht. Hier brauche es weitere Anpassungen, fordern die Städte.
Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) regt an, den Gesetzesartikel so umzuformulieren, dass er mit der Praxis der supranationalen Organisationen übereinstimmt, oder ganz auf die Voraussetzung eines UNO- oder OSZE-Beschlusses zu verzichten.
Menschenrechtsorganisationen wie humanrights.ch oder der Schweizer Ableger von Amnesty International sähen am liebsten einen eigenen Gesetzesartikel mit einer Liste der verbotenen Gruppierungen.
Dass sich mit Repression allein dem Terrorismus nicht beikommen lässt, darin gehen alle mit Justizministerin Simonetta Sommaruga einig. Zentral sei die Fortführung der staatlichen und fachlichen Präventionsarbeit.
Den Städten sind zudem Instrumente gegen sogenannte Gefährder ein wichtiges Anliegen - also gegen Personen, denen ein Terrorakt zuzutrauen ist. Der Bundesrat hat bereits angekündigt, dass er noch im Lauf dieses Jahres präventive Massnahmen vorschlagen will, welche die Polizei gegen Gefährder ergreifen kann.