Terrorismus
Beschwerde eines IS-Unterstützers gegen die Ausweisung abgewiesen

Die Beschwerde eines irakischen IS-Unterstützers gegen dessen Ausweisung ist abgewiesen worden. Er stellt gemäss dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) weiterhin eine Gefahr für die Schweiz dar. Der Mann befindet sich derzeit auf freiem Fuss.
Publiziert: 22.12.2016 um 16:28 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:21 Uhr
Die Beschwerde eines IS-Unterstützers gegen seine Ausweisung wurde abgewiesen. Aufgrund völkerrechtlichen Verpflichtungen bleibt der Mann dennoch in der Schweiz, bis der Irak seine Unversehrtheit garantiert. (Gerichtszeichnung des Prozesses)
Foto: KEYSTONE/TI-PRESS/KARIN WIDMER

Der 32-jährige Iraker wurde im März dieses Jahres vom Bundesstrafgericht wegen der Unterstützung der Organisation «Islamischer Staat» zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt, wie das EJPD am Donnerstag mitteilte. Er gehörte der sogenannten Schaffhauser IS-Zelle an.

Nach Verbüssung seiner Strafe im Juli dieses Jahres erliess das Bundesamt für Polizei auf Antrag des Nachrichtendienstes des Bundes eine Ausweiseverfügung sowie ein unbefristetes Einreiseverbot. Der Mann stelle eine erhebliche Gefahr für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz dar. Gegen diese Verfügung reichte der Iraker eine Beschwerde ein, die nun abgewiesen wurde.

Innert 30 Tagen kann er nun gegen den Entscheid eine Beschwerde einreichen. Diese muss er an den Bundesrat richten, welcher in letzter Instanz entscheidet. Über das weitere Vorgehen nach Eintritt der Rechtskraft der Ausweiseverfügung entscheiden die Behörden des Kantons Aargau, wo der Mann derzeit wohnt.

Der Mann bleibt vorerst in der Schweiz, wie ein EJPD-Sprecher auf Anfrage der sda sagte. Er könne erst ausgeschafft werden, sobald die Schweiz die Garantie habe, dass ihm im Irak keine Folter oder andere Form unmenschlicher Behandlung drohe.

Dies hat die Schweiz im Rahmen der völkerrechtlichen Verpflichtungen zu gewährleisten. Der Iraker macht geltend, dass ihm in seiner Heimat die Todesstrafe drohe.

Der Beschwerdeführer ist einer von vier irakischen Angeklagten, denen wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation im März dieses Jahres der Prozess wurde. Zwei weitere Angeklagte wurden zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Einer wurde freigesprochen.

Im Mittelpunkt des Prozesses standen Chat-Gespräche. Sie können als Aufruf zum Kampf interpretiert werden, auch wenn nicht alle Schlüsselwörter einen zwingend aggressiven Charakter gehabt hätten, sagte der Richter damals in seinem Urteil.

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