Teilnahme an illegaler Demo – im Indianerkostüm am Prozess
Corona-Skeptiker Daniel Stricker freigesprochen

Der Corona-Massnahmenkritiker Daniel Stricker wurde vom Vorwurf der Teilnahme an einer illegalen Demonstration freigesprochen. Das Gericht begründete den Entscheid, Stricker sei als Journalist vor Ort gewesen und nicht als Demonstrant.
Publiziert: 16.05.2023 um 14:45 Uhr
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Aktualisiert: 16.05.2023 um 22:55 Uhr
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«Mit Hilfe des Manitus»: Stricker reist im Indianer-Kostüm ans Gericht.
Foto: StrickerTV

Das Bezirksgericht Zürich hat den Corona-Massnahmenkritiker Daniel Stricker am Dienstag freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen im Mai 2020 an einer illegalen Corona-Kundgebung in Zürich teilgenommen zu haben.

Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen Strafbefehl des Statthalteramts Zürich vom März 2022 gegen Stricker aufgehoben. Dieses hatte Stricker zu einer Busse von 800 Franken plus 550 Franken Gebühren – wegen Verstosses gegen das in der Covid-Verordnung verankerten Kundgebungsverbots mit mehr als fünf Personen – verurteilt. Er soll einer polizeilichen Anweisung, die Kundgebung zu verlassen, nicht Folge geleistet haben.

Stricker war am 23. Mai 2020 auf dem Zürcher Sechseläutenplatz, als dort eine «Anti-Lockdown»-Demo mit einigen Dutzend Teilnehmern stattfand. Gemäss der damaligen Covid-Verordnung des Bundes waren politische Kundgebungen mit mehr als fünf Teilnehmenden zu diesem Zeitpunkt jedoch untersagt. Die Polizei löste die Kundgebung deshalb auf.

Journalist und nicht Teilnehmer

Der 52-jährige Ostschweizer berichtete auf seinem eigenen Online-Kanal «Stricker TV» über die Corona-Pandemie und machte dabei keinen Hehl aus seiner Abneigung gegen viele Corona-Massnahmen, die er für überzogen hielt.

In der Szene der Corona-Massnahmenkritiker geniesst er deshalb bis heute grosses Ansehen. Umgekehrt zog er als bekanntes Gesicht der Kritiker den Unmut vieler Massnahmen-Befürworter auf sich. Rund 40 Sympathisantinnen und Sympathisanten von Stricker verfolgten die Verhandlung am Dienstag.

Der Beschuldigte machte vor Gericht geltend, er sei an der Kundgebung vom 23. Mai 2020 – wie auch an vielen weiteren ähnlichen Anlässen – als Journalist und nicht als Teilnehmer vor Ort gewesen. Er könne deshalb nicht dafür verurteilt werden. Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise an.

«Als Journalist ist man nicht Teilnehmer einer Demo und hat das Recht, darüber zu berichten, auch wenn man das kritisch, oder wie in diesem Fall, massnahmenkritisch tut», sagte der Einzelrichter. Dass Stricker mit seiner vorgefassten Meinung oft eher wie ein Aktivist als ein Journalist wirkte, machte ihn nach Ansicht des Gerichts nicht automatisch zum Demoteilnehmer.

Stricker im Indianerkostüm vor Ort


Das Gericht stützte sein Urteil unter anderem auf einen Livestream von der Demo, den Stricker aufzeichnete. Darauf ist erkennbar, dass er weder Transparente oder ähnliches dabei hatte, und auch keine Parolen rief.

«Hätten Sie bereits vor dem Statthalteramt gesagt, dass Sie als Journalist dort waren, hätten Sie wahrscheinlich gar nie einen Strafbefehl erhalten», sagte der Richter zu Stricker. Es wirke deshalb so, als hätte er mit dem Gerichtsverfahren auch Aufmerksamkeit gesucht.

Auf jeden Fall für Aufmerksamkeit sorgte am Dienstagnachmittag Strickers Outfit. Er trabte im Indianerkostüm auf einem Steckenpferd vor Gericht an – «weil ich kulturelle Aneignung liebe», sagte er zur Begründung.

Den Freispruch nahm Stricker mit Genugtuung zur Kenntnis. «Ich bin nun amtlich bestätigter Journalist», sagte er nach der Urteilsverkündung gegenüber anwesenden Journalisten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Statthalteramt kann es an das Zürcher Obergericht weiterziehen. Tut es das nicht, erhält der freigesprochene Massnahmenkritiker eine Entschädigung von 2000 Franken für seine Anwaltskosten.

(SDA)

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