Neue Initiative lanciert
Werbeverbot soll Kinder und Jugendliche vor Tabak schützen

Die meisten Raucherinnen und Raucher beginnen im Teenageralter. Kinder und Jugendliche müssen daher besonders geschützt werden. Das ist das Ziel einer Volksinitiative, die am Dienstag lanciert worden ist.
Publiziert: 20.03.2018 um 11:22 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 02:50 Uhr
Kinder und Jugendliche sollen nicht mit Zigarettenwerbung konfrontiert werden. Das fordert eine neue Volksinitiative. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung) will ein Werbeverbot in der Verfassung verankern: Untersagt werden soll jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht. Zudem soll der bestehende Artikel zur Kinder- und Jugendförderung um den Gesundheitsschutz ergänzt werden.

Was das konkret bedeuteten könnte, erläutern die Initianten in den schriftlichen Unterlagen zum Volksbegehren. Verboten werden soll Tabakwerbung in Printmedien, im Internet, auf Plakaten, in Kinos oder an den Verkaufsstellen. Nicht mehr zulässig wären auch Gratisangebote in Clubs, Zigarettenlogos auf Kleidern, Rabatte, Wettbewerbe oder Sponsoring.

Solche Verbote bewirkten nachweislich eine signifikante Senkung des Tabakkonsums, schreiben die Initianten. Nur beschränkt wirksam seien Teilverbote, etwa das Verbot von Inseraten in Medien, die sich mehrheitlich an Minderjährige richteten.

Werbeverbot neben Süssigkeiten

Hinter der Initiative stehen Gesundheits- und Jugendorganisationen. Im Komitee vertreten sind unter anderen die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), die Ärzteverbindung FMH, die Verbindung der Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe), der Schweizerische Apothekerverband, der Schweizerische Drogistenverband und die Schweizerische Gesundheitsligenkonferenz (GELIKO).

Die Organisationen haben die Initiative vor dem Hintergrund des gescheiterten Tabakproduktegesetzes lanciert. Der Bundesrat hatte 2015 vorgeschlagen, Tabakwerbung auf Plakaten, in Print- und Onlinemedien sowie im Kino zu verbieten. Sponsoring wäre unter Umständen weiterhin zulässig gewesen. Auch am Kiosk und an Automaten sollten die Tabakkonzerne weiterhin für Raucherwaren werben dürfen.

Davon wollte das Parlament nichts wissen. Die freie Marktwirtschaft sei höher zu gewichten als die Prävention, hiess es. Die Bestimmungen zum Jugendschutz waren allerdings kaum umstritten. Ende 2016 beauftragten die Räte den Bundesrat, eine entschärfte Vorlage auszuarbeiten.

Dieser hat inzwischen neue Vorschläge vorgelegt. Im Zentrum steht ein schweizweites Verkaufsverbot von Tabakprodukten an unter 18-Jährige. Das schon heute geltende Verbot von Tabakwerbung, die sich explizit an Minderjährige richtet, soll verstärkt werden. Verboten wäre Werbung in Gratiszeitungen, im Internet und an strategischen Orten in den Verkaufsstellen, zum Beispiel neben Süssigkeiten.

1,5 Jahre Zeit für 100'000 Unterschriften

Das genügt den Initianten nicht. Sie befürchten, dass ein Verkaufsverbot an Minderjährige kontraproduktiv wäre, weil es den Reiz des Verbotenen auslösen könnte. Zudem sei Werbung an Orten, wo sie Jugendliche erreichen könne, weiterhin möglich, halten sie fest. Die Initiative will Jugendliche aber nicht bevormunden. Vielmehr soll ihnen das Werbeverbot einen bewussten Konsumentscheid überhaupt erst ermöglichen.

Die Bundeskanzlei hat die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» vorgeprüft und am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht. Die Initianten haben bis am 20. September 2019 Zeit, die für das Zustandekommen nötigen 100'000 Unterschriften zu sammeln. (SDA)

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