Nicht langfristig anwenden
Swissmedic warnt vor Suchtgefahr bei Schnupfen- und Abführmitteln

Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic warnt vor der Suchtgefahr durch Schnupfen- und Abführmittel. In letzter Zeit sei eine Zunahme der Importe grosser Mengen abschwellender Schnupfenmittel und Abführmittel mit dem Wirkstoff Bisacodyl festgestellt worden.
Publiziert: 10.01.2023 um 11:45 Uhr
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Aktualisiert: 10.01.2023 um 12:18 Uhr
Das Heilmittelinstitut Swissmedic warnt vor der Suchtgefahr bei bestimmten Nasensprays und Abführmitteln. (Symbolbild)
Foto: Roberto Pfeil

Vorsicht bei Schnupfen- und Abführmitteln! Wie das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic mitteilt, bestehe bei den entsprechenden Medikamenten Suchtgefahr.

Man habe zudem eine Zunahme der Importe grosser Mengen abschwellender Schnupfenmittel und Abführmittel mit dem Wirkstoff Bisacodyl festgestellt. Swissmedic habe in den letzten Jahren regelmässig illegale Importe von Nasenprays oder von bestimmten Abführmitteln beschlagnahmt. In jüngster Zeit hätten Lieferungen grosser Mengen zugenommen, die Schweizer Kunden bei ausländischen Online-Apotheken bestellten, schreibt die Behörde in einer Mitteilung vom Dienstag.

Langfristige Anwendung von Nasenspray kann gefährlich enden

Wer abschwellende Nasenpräparate länger als rund zehn Tage anwende, könne abhängig werden. Die langfristige Anwendung von Schnupfensprays oder -tropfen kann laut Swissmedic einen chronischen Schnupfen, die sogenannten Rhinitis medicamentosa, auslösen.

Die meisten Abführmittel seien nicht geeignet, ohne medizinische Überwachung länger als ein bis zwei Wochen eingenommen zu werden. Frei verkäufliche Abführmittel mit dem Wirkstoff Bisacodyl können laut Swissmedic zu einem Teufelskreis führen: Die ständige Einnahme dieser Tabletten stört den Wasser- und Elektrolythaushalt, was zu einer Verminderung der Darmtätigkeit führen kann, die wiederum zu einem erneuten Gebrauch eben dieser Abführmittel führt.

Schweizer Apotheken und Drogerien würden aufgrund des Abhängigkeitspotentials nicht mehrere dieser frei verkäuflichen Nasensprays oder grosse Mengen Abführmittel an Kundinnen und Kunden abgeben. Da das Schweizer Heilmittelrecht im Ausland nicht anwendbar ist, gestaltet sich die Durchsetzung von Massnahmen zum Schutz der Gesundheit bei Importen schwieriger als im Inland.

Wer Arzneimittel im Ausland bestellt, riskiert ein Strafverfahren

Swissmedic melde den zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden zwar Versandapotheken, die Schweizer Kundinnen und Kunden gesundheitsgefährdende Mengen an Schnupfensprays oder bestimmten Abführmitteln lieferten. Dennoch seien bei einzelnen ausländischen Versandapotheken immer noch bedenkliche Mengen frei verkäuflicher Präparate ohne Beratung oder Mengeneinschränkung erhältlich.

Swissmedic warnt davor, Arzneimittel aus dem Ausland zu bestellen. Wer solche Angebote nutze, riskiere Kosten und in gravierenden Fällen zusätzlich ein Strafverfahren. Nur bei Arzneimitteln aus kontrollierten Bezugsquellen sei gewährleistet, dass die Qualität stimme, die medizinische Beratung gewährleistet sei und die Gesundheit nicht gefährdet werde. (SDA)

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