Seit sieben Jahren beschäftigt sich die Justiz bereits mit dem Fall Céline. Im Januar 2008, erhält die damals 16-jährige Jugendliche die rezeptpflichtige Antibabypille «Yasmin» – mit fatalen Folgen: Céline erleidet eine Lungenembolie und trägt schwere gesundheitliche Schäden davon.
Die Familie der Geschädigten verklagt den Pharma-Multi Bayer auf Schadenersatz in Millionenhöhe – ohne Erfolg. Erst im Januar weist auch das Bundesgericht eine entsprechende Klage ab (Blick.ch berichtete).
Irreführend, unvollständig und teilweise falsch
Beim Krankenversicherer CSS, der im Gerichtsfall als Nebenkläger auftrat, beschäftigt man sich auch nach dem letztinstanzlichen Urteil weiter mit dem Dossier. Konstantin Beck, Leiter des Instituts für empirische Gesundheitsforschung bei der CSS, macht dem Heilmittelinstitut Swissmedic schwere Vorwürfe.
Beck hat den Beipackzettel der Antibabypille mit den Informationen verglichen, welche Ärzte zu dem Medikament erhalten. Für ihn seien die Angaben irreführend, unvollständig und teilweise falsch, schreibt «SRF». «Ich habe in wichtigen Punkten Widersprüche gefunden; die Information an den Arzt fällt anders als an die Patientin aus.»
«Dann haben sie ihren Job nicht sehr gut gemacht»
Beck wählt gegenüber Swissmedic, das für die Zulassung von Medikamenten in der Schweiz zuständig ist, klare Worte. Man habe Widersprüche und andere irreführenden Informationen nicht bemerkt. «Dann haben sie ihren Job nicht sehr gut und genau gemacht.»
Bei Swissmedic lässt man diese Kritik nicht gelten. Im Jahr 2008 habe man noch nicht gewusst, dass «Yasmin» ein noch höheres Risiko für Thrombosen mit sich bringt als ältere Pillen, sagt Rudolf Stoller von der Abteilung Arzneimittelsicherheit beim Heilmittelinstitut. Tests in der EU und den USA würden diese Ansicht stützen. Beck habe die Fachinformation zudem falsch interpretiert. (cat)