Die kleine Kammer nahm die Änderungen des Asylgesetzes mit 30 zu 12 Stimmen an. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.
Angestossen hatte die Vorlage der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz im Jahr 2017 mit einer parlamentarischen Initiative. Er argumentierte, dass viele Asylsuchende ohne Ausweispapiere in die Schweiz einreisen würden und deshalb ihre Identität nicht nachgewiesen werden könne.
Gemäss dem Parlamentsbeschluss kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) künftig dann Handys, Tablets, Computer und USB-Sticks von Asylsuchenden auswerten, wenn die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg des Asylsuchenden aufgrund der Identitätsausweise oder auf andere Weise nicht festgestellt werden kann.
Das SEM hatte von November 2017 bis Mai 2018 ein Pilotprojekt mit der Auswertung von mobilen Daten durchgeführt. In 15 Prozent der Fälle seien dabei nützliche Hinweise zur Identität oder zum Reiseweg der Gesuchsteller gefunden worden, bilanzierte das SEM.
Nach dem Nationalrat sah auch der Ständerat in der Auswertung von mobilen Datenträgern wie Mobiltelefone oder Tablets eine effiziente Methode, um Informationen über die Identität einer Person zu erhalten, wie Marco Chiesa (SVP/TI) im Namen der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) festhielt. «70 bis 80 Prozent der Asylsuchenden können ihre Identität nicht nachweisen.»
Die Überprüfung der elektronischen Daten solle nur «eine letzte Massnahme» sein, wenn alle andere Möglichkeiten ausgeschöpft seien, sagte Chiesa. Es handle sich um eine ausgewogene Lösung.
Grüne und SP überstimmt
Die Fraktionen von SP und Grünen lehnten die Überprüfung der elektronischen Daten grundsätzlich ab. Für sie stellt die Vorlage einen «unverhältnismässigen Grundrechtseingriff» dar. Ständerat Hans Stöckli (SP/BE) stellte auch die Praxistauglichkeit der Lösung infrage. «Wie Papiere können auch Handys plötzlich verschwinden.»
Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daran, dass das Gesetz «nur in wenigen Fällen» angewendet werden solle. Die Überprüfung eines Datenträgers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre dar. Das Verhältnismässigkeitsprinzip müsse eingehalten werden.
Die Auswertung könne im Einzelfall zwar dazu führen, dass gewisse Verfahren länger dauerten, sagte Keller-Sutter. Im Gegenzug sei jedoch davon auszugehen, dass der Wegweisungsvollzug beschleunigt werden könne. Auch in mehreren anderen Staaten wie Deutschland oder den Niederlanden würden mobile Datenträger ausgewertet.
Wann der Bundesrat die Regelung in Kraft setzt, ist noch unklar. Sicher ist dagegen, dass drei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision dem Parlament ein Bericht über die Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Massnahme unterbreitet werden soll. (SDA)