Supercard-Punkte gelten als Vermögen
Der Steuerwitz des Jahres

Steuererklärung schon abgeschickt? — Bravo! Cumulus, Superpunkte und Flugmeilen fein säuberlich unter Vermögen aufgeführt? — Nein? Dann sind Sie ein Steuerhinterzieher.
Publiziert: 12.03.2008 um 00:16 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 21:35 Uhr
Von Gerd Löhrer

BLICK-Leser Martin K.* aus Luzern ist ein überaus korrekter Steuerzahler. Als er über seiner Steuererklärung für 2007 brütet, fällt ihm ein, dass er noch 510 000 Coop-Supercard-Punkte besitzt. Gegenwert: 5100 Franken.

In der Wegleitung zur Steuererklärung findet Martin K. keinen Hinweis, ob und wie er diesen Betrag zu deklarieren habe.

Seine Anfrage beim BLICK-Geld-Ratgeber stösst zunächst auf ungläubiges Staunen. Wie kommt einer nur auf eine solche Idee.

Das Kantonale Steueramt Zürich belehrt uns aber eines Besseren: «Grundsätzlich sind angesammelte Coop-Supercard-Punkte als Vermögen zu versteuern.»

Begründung: «Steuerbares Vermögen ist die Gesamtheit der einer Person zustehenden geldwerten Rechte.» Und diese Punkte seien eben ein solches.

Coop sieht das nicht so eng. Sprecher Karl Weisskopf, nach Rücksprache mit dem Rechtsdienst: «Wir gehen davon aus, dass das steuerfrei ist.»

Lesen Sie den gesamten Artikel im gedruckten BLICK.

*Name der Redaktion bekannt

Was könnte man sonst noch alles versteuern? Schreiben Sie uns Ihre Vorschläge!

Was man nicht alles tun müsste!
Streng genommen muss man die Coop-Superpunkte nicht nur als Vermögen versteuern. Sogar eine Einkommenssteuer kann fällig werden. In den Coop-Filialen können die Kunden nämlich an einer Art Spielautomat ihr Glück versuchen und den Punktestand deutlich erhöhen. Der Gewinn müsste dann als Einkommen angegeben werden. Und in einigen Kantonen käme noch eine Lotteriesteuer dazu!

Aber eben: In der Praxis macht das niemand. Genauso wenig, wie man am Ende des Jahres das Bargeld im Portemonnaie zählt und als Vermögen in die Steuererklärung einträgt. Obwohl man auch das gemäss Steuerrecht tun müsste.
Streng genommen muss man die Coop-Superpunkte nicht nur als Vermögen versteuern. Sogar eine Einkommenssteuer kann fällig werden. In den Coop-Filialen können die Kunden nämlich an einer Art Spielautomat ihr Glück versuchen und den Punktestand deutlich erhöhen. Der Gewinn müsste dann als Einkommen angegeben werden. Und in einigen Kantonen käme noch eine Lotteriesteuer dazu!

Aber eben: In der Praxis macht das niemand. Genauso wenig, wie man am Ende des Jahres das Bargeld im Portemonnaie zählt und als Vermögen in die Steuererklärung einträgt. Obwohl man auch das gemäss Steuerrecht tun müsste.
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