Super-Puma-Absturz
Piloten nicht verantwortlich für Super-Puma-Absturz am Gotthard

Die Crew war nicht verantwortlich für den Absturz eines Super-Puma-Helikopters Ende September 2016 auf dem Gotthard-Pass. Zu diesem Ergebnis kommt der militärische Untersuchungsrichter in seinem Schlussbericht. Beim Absturz waren die zwei Piloten ums Leben gekommen.
Publiziert: 22.11.2018 um 11:06 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2019 um 19:47 Uhr
Der Super Puma der Schweizer Armee hatte auf dem Gotthard-Pass kurz nach dem Start mit den Rotoren eine Freileitung berührt und stürzte darauf hin ab. Die beiden Piloten überlebten den Unfall nicht. (Archivbild)
Foto: Keystone/KEYSTONE/TI-PRESS/SAMUEL GOLAY

Die Untersuchungen hätten ergeben, dass kein "strafrechtlich relevantes Verhalten der Piloten" vorliege, teilte die Militärjustiz am Donnerstag mit. Auch der Loadmaster habe seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Es bestehe kein Hinweis, dass sein Verhalten zum Unfall geführt haben könnte.

Obwohl der Helikopter in einem Gebiet landete und startete, das von zahlreichen Freileitungen durchzogen wird, habe die Crew "die geltenden Vorschriften für Landungen in kabelverseuchtem Gebiet" eingehalten. Auch die Flug- und Landevorbereitungen seien standard- und vorschriftsmässig durchgeführt worden.

Der Untersuchungsrichter stellte deshalb den Antrag, das Verfahren einzustellen. Der zuständige Kommandant habe diesem Antrag stattgeben. Damit sei das Verfahren abgeschlossen.

Gemäss Mitteilung konnte der Unfallflug mit technischen, fliegerischen, medizinischen und forensischen Untersuchungen weitgehend rekonstruiert werden. Demnach war der Helikopter der Schweizer Armee vom Typ Eurocopter "Cougar" am 28. September um 11 Uhr in Stans NW gestartet.

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Rekonstruktion des Vorfalls

An Bord befanden sich neben der dreiköpfigen Crew eine Delegation der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) mit vier französischen Offizieren und vier Schweizer Begleitern. Ziel war das Gotthard-Hospiz. Dort wollte die Delegation im Rahmen der vertrauens- und sicherheitsbildenden Massnahmen der OSZE eine militärische Anlage besichtigen.

Bei einem 360-Grad-Überflug über das Landegebiet entschieden sich die Piloten gemäss dem Untersuchungsbericht für einen alternativen Landeplatz südlich des Gotthard-Hospizes. Dort landete der Helikopter um 11.45 Uhr. Nachdem die Passagiere den Helikopter bei drehendem Rotor verlassen hatten, schloss der Loadmaster die Türen.

Danach stieg der Helikopter vertikal auf und die Piloten setzten zu einem Vorwärtsflug an. Doch rund acht Sekunden später berührten die Rotorblätter eine Freileitung, die gemäss Schlussbericht auf keiner Flughinderniskarte eingezeichnet war. Der Untersuchungsrichter geht davon aus, dass die Leitung auch von keinem Crewmitglied bemerkt worden war.

Durch die Kollision wurden die Rotorblätter so stark beschädigt, dass der Helikopter flug- und steuerunfähig wurde und die Piloten nicht mehr notlanden konnten. Etwa fünf Sekunden später stürzte der Helikopter ab. Die beiden Piloten konnten nur noch tot geborgen werden, der Loadmaster überlebte den Absturz verletzt. Der Helikopter wurde vollständig zerstört.

Obwohl der Untersuchungsrichter beim Verhalten der Crew kein strafrechtlich relevantes Verhalten feststellen konnte, empfiehlt er in seinem Bericht zu überprüfen, ob die Vorschriften für An- und Abflüge vor allem in kabelverseuchtem Gebiet angepasst werden müssen. Auch soll geprüft werden, ob weitere Massnahmen ergriffen werden müssten, um das Risiko einer Kollision mit Hindernissen in Zukunft zu verhindern.

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