Beatmungsplätze in der Schweiz werden knapp
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Streit um Ausgangssperre:Beatmungsplätze in der Schweiz werden knapp

Streit um Ausgangssperre - Mediziner fordern härtere Gangart
Beatmungsplätze in der Schweiz werden knapp

Der Bundesrat sieht vorerst von einer Ausgangssperre ab – auf Druck der Wirtschaft. In den nächsten Tagen dürfte sich die Lage dramatisch zuspitzen.
Publiziert: 21.03.2020 um 23:40 Uhr
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Aktualisiert: 23.03.2020 um 15:58 Uhr
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Der Bundesrat – hier Gesundheitsminister Alain Berset – sieht vorerst von einer Ausgangssperre zur Eindämmung des Coronavirus ab. Verboten sind einzig Ansammlungen von mehr als fünf Menschen.
Foto: keystone-sda.ch
Fabian Eberhard, Valentin Rubin, Simon Marti und Reza Rafi

Von Italien her kommend hat die Bugwelle des Coronavirus die Südschweiz erfasst. Im Tessin steigt die Zahl der ­Infizierten dermassen rasant, dass die Intensiv­pflegebetten in den Spitälern bereits jetzt fast alle ­belegt sind. Daniel Koch, Leiter der ­Abteilung Übertragbare Krankheiten beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), sagt: «Die Situation im Tessin ist dramatisch.»

Konkreter wird ein Arzt des Spitals Beata Vergine in Mendrisio TI. In einer Sprachnachricht auf Whatsapp warnt er: «Es ist ein ­Albtraum. Eine Ambulanz nach der anderen. Mi­litärambulanzen. Hubschrauber. Wir bereiten uns auf irrsinnige Schichten vor, wissen nicht, wie wir all ­diese Patienten versorgen sollen.»

Angesichts der sich stündlich verschärfenden Krise ist der Bundesrat seit Tagen im Modus der Vollbremsung. Beinahe täglich verschärft die Regierung in Bern die Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Zuletzt untersagte der Bundesrat am Freitag Menschenansammlungen ab fünf Personen. Bei Missachtung droht eine Busse von 100 Franken.

Doch so einschneidend die Verbote bereits sind – vielen gehen sie noch immer zu wenig weit. Medizinische Fachleute drängen den Bund zum totalen Lockdown. Karl Klingler, Leitender Arzt am Lungenzentrum Hirslanden in Zürich, fordert eine rigorose Ausgangssperre. Es gehe jetzt darum, Neuinfektionen zu verhindern, sagt er, und ist überzeugt: «Das funktioniert nur, indem alle dazu gezwungen werden, zu Hause zu bleiben.» Ein Wort betont er besonders: «Alle!» – nicht nur die Senioren.

Seine Prognose: «Führen wir eine sofortige Ausgangssperre ein, können wir es schaffen, dass die Kurve bis Ende Mai abflacht. «Noch können wir verhindern, dass die Menschen bald auch bei uns zu Hunderten in den Gängen der Spitäler sterben.»

Virologe: «Massnahmen ungenügend»

Andreas Cerny, Virologe in der Luganeser Privatklinik Moncucco, pflichtet Klingler bei: «Die bisherigen Massnahmen sind ungenügend. Wir müssen eine rigorose Einschränkung der Bewegungsfreiheit und der sozialen Kontakte anstreben.» Je länger man warte, desto höher der Preis.

Druck auf den Bundesrat kommt auch aus den Kantonen. Und zwar nicht nur aus denjenigen, die bisher am stärksten von der Krise betroffen sind – wie etwa Waadt oder das Tessin. Guido Graf etwa, Gesundheitsdirektor von Luzern, sagt: «Die am Freitag beschlossenen Einschränkungen genügen nicht.» Er gehe davon aus, dass der Bundesrat nicht um eine Ausgangssperre herumkomme. So, dass – ähnlich wie in Frankreich, Spanien oder Italien – Einkaufen, Arbeiten sowie zwingende Besuche beim Arzt die einzigen Gründe sind, sich noch im Freien aufzuhalten.

So weit will der Bundesrat bisher nicht gehen. Er setzt weiter auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Gesundheitsminister Alain Berset erklärte am Freitag: «Wir sind schon fast bei einer Ausgangssperre, aber wir veranstalten keine Spektakelpolitik.» Wichtig sei, dass die Bevölkerung die geltenden Massnahmen umsetze. Und Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit doppelte nach: «Wir sind nicht China. Und wir wollen auch nicht ein totalitäres Regime werden.»

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Rückenwind erhält der Bundesrat aus Deutschland, von Christian Drosten. Der Virologe gilt als einer der führenden Experten Europas im Kampf gegen das Coronavirus. Im Gespräch mit dem SonntagsBlick sagt er: «Es gibt keine belastbaren epidemiologischen Evidenzen dafür, dass Totalsperren wirkungsvoller sind als ein streng kontrolliertes Quarantäneregime.»

Ganz so einig, wie sich der Bundesrat anlässlich der Medienkonferenz gab, ist man hinter den Kulissen dann aber doch nicht. Laut einem Insider plädierten mehrere Regierungsmitglieder für eine Ausgangssperre, darunter Alain Berset.

Leben nicht ganz ersticken

Dass dieses drastischste aller Mittel vorerst doch nicht beschlossen wurde, hat viel mit dem Druck der Wirtschaft zu tun. Und der Angst, vor einem noch nicht absehbaren Schaden für die Arbeitswelt. Der Dachverband Economiesuisse hatte mit Erfolg beim Bundesrat ­dafür geweibelt, das öffentliche Leben nicht ganz zu ersticken.

Deren Chefin Monika Rühl will sich zum Lobbying ihres Verbands nicht äussern. Sie betont, dass der Gesundheitsschutz oberste Priorität habe. Es sei aber auch wichtig, ­Arbeitsplätze zu erhalten, sagt sie im Interview mit dem SonntagsBlick: «Eine strikte Ausgangssperre würde die Schweizer Wirtschaft weitgehend lahmlegen» (s. S. 18). Mit der jetzigen Lösung können die Unternehmen weiter arbeiten.

Ein Spiel mit dem Feuer hingegen findet das der Pneumologe Karl Klingler. Er warnt davor, sich von der Wirtschaft zu fest unter Druck setzen zu lassen. «Mit Geld kann man keine ­Toten zurückkaufen.»

Ob eine Ausgangssperre am Ende doch noch kommt, dürfte massgeblich davon abhängen, wie sich die Situation in den Spitälern entwickelt. Während die Kliniken im Tessin bereits am Anschlag sind, steht der Deutschschweiz die Welle noch bevor. Die Spitäler sind unter Hochdruck daran, ihre Kapazitäten auszubauen. Konkret heisst das: Nicht überlebenswichtige Operationen werden abgesagt, die Zahl der Intensivbetten erhöht, zusätzliches Personal rekrutiert.

Spitzenbelastung noch nicht erreicht

«Wir bereiten uns intensiv auf eine Spitzenbelastung innerhalb der nächsten Wochen vor», sagt Philipp Lutz vom Kantonsspital St. Gallen. Noch sei es vergleichsweise ruhig. Auch beim Inselspital in Bern reichen die Kapazitäten noch aus. «Zurzeit können wir den Ansturm bewältigen», so ein Sprecher. Und auch im zürcherischen Kantonsspital Winterthur kommt man ­bisher gut nach. Am Freitagabend lagen dort acht Patienten mit ­Covid-19 – keiner davon auf der Intensivstation.

Es ist die Ruhe vor dem Sturm. Schon in wenigen Tagen dürfte sich die Situation deutlich zuspitzen. Und dann täglich verschlimmern. Auf­horchen lässt eine interne Lagebeurteilung von Schutz und Rettung Zürich, die dem SonntagsBlick vorliegt. Darin werden zwei mögliche Szenarien beschrieben. Beide sind dramatisch.

Szenario eins ist die «wahrscheinlichste Lageentwicklung». Demnach werden Beatmungsplätze in der ganzen Schweiz schon in wenigen Tagen knapp. Mehr noch: Es wird zur «Triagierung» der Behandlungen kommen. Das heisst, dass die Ärzte aufgrund der knappen Ressourcen entscheiden müssen, wer für gewisse Behandlungen bevorzugt wird – beispielsweise jüngere Menschen mit besseren Heilungschancen. Laut der Lagebeurteilung werden bei diesem wahrscheinlichsten Szenario zudem auch junge Menschen an Covid-19 sterben.

Verbreitet sich das Virus allerdings schneller als heute angenommen, könnte Szenario zwei eintreten, die «ungünstigste Lageentwicklung». Diese erinnert an Kriegszeiten: «Eine grosse Anzahl Erkrankter überlastet das Gesundheitssystem vollständig. Die Versorgung von schwer Erkrankten kann nicht mehr überall sichergestellt werden.» Dann kommt es gemäss Bericht zur Katastrophe: «Sehr viele Todesfälle in sämtlichen Altersgruppen der Bevölkerung.»

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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