Strassenverkehr
Ständeratskommission will Vignettenpreis auf 70 Franken erhöhen

Die Verkehrskommission des Ständerats möchte den Vignettenpreis auf 70 Franken erhöhen. Damit sollen 400 Kilometer Strasse, für die derzeit die Kantone zuständig sind, doch noch ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden können.
Publiziert: 30.06.2015 um 17:48 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 19:10 Uhr

Dieser so genannte Netzbeschluss ist mit dem Volks-Nein vom November 2013 zur Erhöhung des Vignettenpreises auf 100 Franken gescheitert. Um das Vorhaben doch noch umsetzen zu können, soll der Netzbeschluss nach dem Willen der Kommission in die Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) integriert werden.

Finanziert werden soll er durch eine Erhöhung des Vignettenpreises von 40 auf 70 Franken und durch einen Beitrag der Kantone. Der Bundesrat hatte die Mehrkosten des Netzbeschlusses auf 300 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt.

Einen definitiven Entscheid will die KVF aber erst in einer nächsten Sitzung im August fällen. Zu einigen Punkten der Finanzierungslösung benötige sie noch zusätzliche Informationen der Verwaltung, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag.

Die Kommission beantragt weitere Änderungen an der NAF-Vorlage. So soll nicht nur die Hälfte der Mineralölsteuer-Einnahmen für die Strasse verwendet werden, sondern 55 Prozent. In die Bundeskasse würden nur 45 Millionen Franken fliessen. Nach aktuellem Stand bedeutet das Mindereinnahmen von rund 150 Millionen Franken pro Jahr.

Die Mehrheit sei der Meinung, dass sich die Bundeskasse etwas stärker am NAF beteiligen solle, heisst es in der Mitteilung. Die Autofahrer hingegen sollen nach dem Willen der KFV geschont werden: Sie beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, den Mineralölsteuerzuschlag um lediglich 4 auf 34 Rappen pro Liter zu erhöhen.

Der Bundesrat hatte zunächst eine Erhöhung um 15 Rappen vorgeschlagen, war nach Kritik in der Vernehmlassung dann aber auf 6 Rappen zurückgekrebst. Erst wenn die Mittel tatsächlich benötigt werden, soll der Zuschlag weiter aufgestockt werden können. Eine Minderheit beantragt, sowohl bei der Erhöhung als auch bei der Aufteilung dem Bundesrat zu folgen.

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