Eine Umnutzung des Pannenstreifens könne als Übergangslösung dann vorgesehen werden, wenn sich die Investitionen bis zur Realisierung des Ausbaus finanziell rechtfertigen lasse, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort.
Da in diesem Fall das Projekt der Erweiterung auf sechs Fahrspuren weit fortschritten sei, sei eine Pannenstreifen-Umnutzung nicht sinnvoll, zumal die gleichen Verfahren zu durchlaufen wären wie für den Ausbau. Das Ziel - die Engpassbeseitigung - werde mit dem Ausbau früher erreicht als mit einer Umnutzung, hält der Bundesrat fest.
Ob der Pannenstreifen auf der Strecke Luterbach-Schönbühl als Übergangslösung umgenutzt werden soll, ist gemäss dem Bundesrat noch offen. Klar sei aber, dass es sich bei diesem Abschnitt um einen absehbaren Engpass handelt, der ausgebaut werden müsse, schreibt der Bundesrat in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine weitere Interpellation von Fluri. Er werde dem Parlament einen Vorschlag unterbreiten.