Rickli wollte Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte generell ausschliessen. Der Nationalrat war damit einverstanden. Der Ständerat hat nun aber auf Antrag seiner Rechtskommission den Text abgeändert: Ausgeschlossen werden sollen nur unbegleitete Hafturlaube und Ausgänge.
Anlass für den Vorstoss war ein Vorfall im Jahr 2011. Damals war im Kanton Neuenburg ein Sexualstraftäter bei einem Ausgang geflüchtet. Erst nach vier Tagen konnte er wieder aufgegriffen werden. Solches sei nicht zu verantworte, argumentierte Rickli im Nationalrat. Hauptzweck der Verwahrung sei es, die Bevölkerung vor gefährlichen Tätern zu schützen.
Für lebenslang Verwahrte sind Hafturlaube bereits heute ausgeschlossen. Bei normal Verwahrten sind Vollzugsöffnungen dagegen möglich. Aus Sicht des Bundesrates sind diese wichtig für die Beurteilung des Täters.
«Wir alle möchten grösstmögliche Sicherheit vor hochgefährlichen Straftätern haben», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat. Die meisten Straftäter kämen jedoch eines Tages wieder in Freiheit. Und dieser Schritt müsse vorbereitet werden.
Um beurteilen zu können, ob ein Täter noch gefährlich sei, müssten die Behörden sich auch auf Erfahrungen ausserhalb der Haftanstalt stützen können, gab Sommaruga zu bedenken. «Wenn Sie den unbegleiteten Ausgang verhindern, können sie die Person nicht beobachten, wie sie sich im unbegleiteten Ausgang verhält.» Unbegleitete Ausgänge würden ausserdem bereits heute nur äusserst selten gewährt.
Dagegen stellte sich auch Claude Janiak (SP/BL). Die Folge wäre, dass ein Täter unter Umständen ohne Zwischenschritte in die Freiheit entlassen würde, warnte er. Die Sicherheit der Bevölkerung würde also nicht erhöht, sondern verringert.
Fehler könnten nie ganz ausgeschlossen werden, stellte Janiak fest. Absolute Sicherheit gebe es nicht. Er sei immer skeptisch, wenn aufgrund eines Einzelfalls Gesetze geändert würden, denn Gesetze könnten nicht alle denkbaren Scheusslichkeiten verhindern.
Die Mehrheit im Ständerat sah das aber anders. Der Rat nahm die Motion mit 26 zu 14 Stimmen an. Über den abgeänderten Text muss nun nochmals der Nationalrat befinden.
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