Strafverfolgung
Parlament will detaillierte DNA-Analyse von Straftätern ermöglichen

Die Strafverfolgungsbehörden sollen bei schweren Straftaten DNA-Informationen zur Augen-, Haar- und Hautfarbe des Täters auswerten dürfen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer entsprechenden Motion zugestimmt.
Publiziert: 14.12.2016 um 16:51 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:18 Uhr
Wie detailliert soll eine DNA eines Verdächtigen ausgewertet werden können? Das Parlament will weiter gehen als heute. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/AP/THOMAS KIENZLE

Er folgte am Mittwoch oppositionslos seiner vorberatenden Rechtskommission. Mit dem Ja zur Motion von Nationalrat Albert Vitali (FDP/LU) mit dem Titel «Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger» muss der Bundesrat nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

Das Parlament verlangt, dass die codierenden DNA-Abschnitte zur Feststellung der persönlichen Eigenschaften bei schweren Verbrechen ausgewertet werden dürfen. Es ist der Meinung, dass sich damit die Strafverfolgung verbessern liesse.

Die Mehrheit wies darauf hin, dass der Bundesrat das schon einmal vorgesehen habe. Damals seien die technischen und wissenschaftlichen Kenntnisse aber noch ungenügend gewesen. Inzwischen seien Fortschritte erzielt worden.

Die Diskussion um die Auswertung der DNA war im Zusammenhang mit dem Vergewaltigungsfall in Emmen LU und dem Vierfachmord in Rupperswil AG neu aufgeflammt. In beiden Fällen lag die DNA des Täters vor. Doch die Ermittler konnten nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zurückgreifen.

Das DNA-Profil-Gesetz verbietet die Auswertung von codierenden Abschnitten der DNA. Die Ermittler dürfen nur auf DNA-Analysen zurückgreifen, um Spuren vom Tatort mit Spuren von Verdächtigen abzugleichen.

Das Parlament hatte die geltenden Regeln 2003 beschlossen. Die Mehrheit war damals der Ansicht, im Interesse des Persönlichkeits- und Datenschutzes sowie zum Schutz vor Missbrauch müssten den Behörden klare Grenzen gesetzt werden.

Die Gegner einer Änderung geben zu bedenken, dass Täter sich die Haare färben und mit Linsen die Augenfarbe ändern können. Auch warnen sie vor falschen Verdächtigungen: Suche die Polizei einen Mann mit blauen Augen und braunen Haaren, seien plötzlich alle Männer mit blauen Augen und braunen Haaren verdächtig.

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