Künftig sollen die Behörden auf Strafverfolgung oder Strafe verzichten können, wenn der Täter den Schaden gedeckt oder alles Zumutbare zum Ausgleich des Unrechts unternommen hat. Für die fragliche Tat muss eine bedingte Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr in Frage kommen.
Weiter muss der Täter den Sachverhalt gestanden haben. Das Interesse der Öffentlichkeit und des Opfers an einer Bestrafung darf nur gering sein. Heute ist eine Wiedergutmachung möglich bei einer bedingten Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Ein Geständnis ist nicht nötig. Das hat in den letzten Jahren in einigen Fällen für Kritik gesorgt.
Öffentlich diskutiert wurde die Wiedergutmachung zunächst im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef. Dieses war 2007 nach einer Einigung mit dem Opfer eingestellt worden. Als sich der Milliardär Viktor Vekselberg und die Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf 2010 mit einer Millionenzahlung von der Strafverfolgung wegen Verstosses gegen das Börsengesetz freikauften, war von «Checkbuch-Justiz» die Rede.
Der Ruf nach einer Streichung des Wiedergutmachungs-Artikels wurde laut. Der inzwischen verstorbene Nationalrat Daniel Vischer (ZH/Grüne) schlug stattdessen die nun beschlossene Einschränkung vor. Diese kam nicht überall gut an. Die SVP hätte die Wiedergutmachung nach eigenem Bekunden gerne ganz aus dem Gesetz gestrichen. Beantragt hat sie das allerdings nicht.
Stattdessen verlangte sie, beim heutigen Recht zu bleiben. Der geltende Artikel sei immer noch besser, sagte Yves Nidegger (SVP/GE). Er kritisierte unter anderem, dass der Täter geständig sein muss, um der Strafe zu entgehen. Es sei Aufgabe des Staates, die Schuldhaftigkeit einer Tat nachzuweisen.
Die Mehrheit blieb auf dem Kurs, den die Rechtskommission vorgezeichnet hatte. Beat Flach (GLP/AG) sprach von «Nachjustieren»: Es gehe darum, das Recht durchzusetzen, aber das Augenmass zu waren. Die Lösung lasse den Strafverfolgungsbehörden den notwendigen Spielraum.
Die Wiedergutmachung sei eine Möglichkeit, Gnade vor Recht zu gewähren, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Die Hürde sei höher, die neue Bestimmung schaffe aber Klarheit. Für die Position der SVP hatte Sommaruga kein Verständnis. Es sei widersprüchlich, die Bestimmung gleichzeitig aufheben und bewahren zu wollen.
Kaum besser machte es ein weiterer Antrag der SVP, der die Latte noch höher legen wollte: Nur bei bedingten Geldstrafen oder Bussen sollte eine Wiedergutmachung in Frage kommen. Die Bestimmung würde so ihre praktische Bedeutung verlieren, sagte Kommissionssprecher Karl Vogler (CSP/OW). «Eine Wiedergutmachung soll nicht den Bagatelldelikten vorbehalten sein.» Der SVP-Antrag scheiterte klar. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.