Zu den Verhandlungen vor Gericht kommt es, weil die Beschuldigten Einsprache gegen Strafbefehle der Basler Staatsanwaltschaft mit Geldstrafen von bis zu 150 Tagessätzen zu 30 Franken erhoben hatten. Vorgeworfen werden ihnen unter anderem Sachbeschädigung, Nötigung und Landfriedensbruch. Insgesamt steht in den nächsten Wochen eine ganze Reihe an Verhandlungen im Zusammenhang mit der Kundgebung an.
Die Beschuldigten hatten 8. Juli 2019 an einer Aktion der Bewegung Collective Climate Justice den Haupteingang des Verwaltungsgebäudes der UBS am Basler Aeschenplatz blockiert. Mit Anhäufungen von Ästen und Fassadenschmierereien mit Kohle hatten sie gegen Investitionen der Grossbank in Kraftwerksbetriebe mit fossilen Energieträgern protestiert. In Zürich hatten Aktivistinnen und Aktivisten gleichzeitig am Hauptsitz der Credit Suisse demonstriert.
Die Anwälte der Beschuldigten beantragten Rückweisung der Strafbefehle an die Staatsanwaltschaft. Dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass die UBS im Sinne einer Desinteressenserklärung ihre Strafanträge im vergangenen Dezember zurückgezogen hat, wie an der Verhandlung bekanntgegeben wurde.
Vor dem Basler Strafgerichtsgebäude hatten sich zum Prozessbeginn rund 70 Aktivistinnen und Aktivisten zu einer Solidaritätskundgebung für die Demonstrationsteilnehmenden versammelt, die nun vor Gericht stehen. Eine der Beschuldigten war am Dienstag von der Teilnahme am Prozess dispensiert. Sie wurde durch ihren Anwalt vertreten.
(SDA)