Die Summe der aufgedeckten Gelder hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in einer Umfrage ermittelt, auf die 21 Steuerverwaltungen geantwortet haben. Das schreibt der Bundesrat in zwei am Donnerstag veröffentlichten Antworten auf Vorstösse aus dem Parlament.
Wie viel Steuern auf den nachträglich gemeldeten Einkünften und Vermögen gezahlt werden mussten, lässt sich nach Angaben der ESTV nicht genau abschätzen. Die Details der Umfrage will sie aus Geheimhaltungsgründen nicht preisgeben: Die Informationen seien im Auftrag der nationalrätlichen Finanzkommission eingeholt worden, die sie als vertraulich klassifiziert habe, schreibt die ESTV auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Bis im Frühling 2016 hatten sich insgesamt 22'000 Personen selber angezeigt. Gerade im Hinblick auf die Umsetzung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) sei die straflose Selbstanzeige ein geeignetes Mittel zurück in die Steuerehrlichkeit, schreibt der Bundesrat.
Tatsächlich scheint der drohende Datenaustausch mit ausländischen Behörden reuige Steuersünder auf den Pfad der Tugend zu lenken. In den ersten vier Jahren des Regimes waren nämlich erst 8,6 Milliarden Franken aufgedeckt worden. Der Höchststand der Selbstanzeigen wurde 2014 erreicht. Insgesamt meldeten sich damals fast 5100 Steuerhinterzieher bei den Behörden. In den Jahren zuvor lag die Zahl jeweils zwischen rund 3000 und 4000. 2015 sank sie dann unter 2000.
Nach Angaben der ESTV sind jedoch für dieses Jahr noch nicht alle Meldungen erfasst. Nach ihren Schätzungen dürften ähnlich viele Selbstanzeigen eingegangen sein wie 2014. Grund für die Zunahme sei unter anderem die damals begonnenen Diskussionen um den automatischen Informationsaustausch, schreibt die ESTV auf Anfrage. Dieser wird mit ersten Ländern ab 2018 angewendet.
Das Parlament hat die straflose Selbstanzeige 2008 anstelle einer allgemeinen Steueramnestie beschlossen. Das Regime gilt seit 2010. Wer eine Steuerhinterziehung anzeigt, muss für die letzten zehn Jahre Nachsteuern und einen Verzugszins zahlen. In Erbfällen werden die letzten drei Jahre vor dem Tod berücksichtigt. Die kleine Steueramnestie kann nur einmal beansprucht werden.
Die nun veröffentlichten Zahlen übertreffen die Erwartungen bei Weitem. Ein grosser Erfolg werde die Selbstanzeige kaum werden, hatte der damalige Ständerat Fritz Schiesser (FDP/GL) in der Ratsdebatte vorausgesagt. Auch der frühere Finanzminister Hans-Rudolf Merz plädierte aber dafür, einen Anreiz zu schaffen, «um Unrecht in Recht zu verwandeln».
Der Linken ist die straflose Selbstanzeige ein Dorn im Auge. Sie sieht darin eine Verletzung der Steuergerechtigkeit. Der Nationalrat lehnte Ende 2015 jedoch eine Initiative von Margret Kiener Nellen (SP/BE) ab, das Regime bis 2020 zu befristen.