Jetzt hat auch die Schweiz eine Steueramnestie. Mit neuen Regeln will sie Schwarzgeld-Besitzer dazu motivieren, sich selbst anzuzeigen. BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen:
Wie viel muss ich nachzahlen? Es wird maximal 10 Jahre zurückgeschaut. Fällig werden die Steuern auf die hinterzogene Summe plus Verzugszinsen. Dafür fällt nach den neuen Regeln eine Busse weg. Bislang mussten Selbstanzeiger 20 Prozent der hinterzogenen Steuern als Busse hinblättern.
Für wen gilt die Amnestie? Sie gilt für Firmen und Private in allen Gemeinden und Kantonen. Es ist egal, ob Sie Einkommen oder Vermögen hinterzogen haben.
Bis wann muss ich handeln? Es gibt keine Frist, an die man sich für die Selbstanzeige halten muss. Man hat aber nur eine Chance, reinen Tisch zu machen. «Wer sich selbst anzeigt, muss alle Leichen im Keller aufs Mal ans Licht bringen», rät Steuerexperte Marc Nideröst von der Treuhandgesellschaft Mattig-Suter und Partner.
Wie muss ich vorgehen? «Wie man seine Selbstanzeige macht, ist egal. Das kann per Brief, per Telefon oder persönlich auf dem Steueramt geschehen», sagt Nideröst. Viele Kantone haben ein besonderes Formular für Selbstanzeigen. Achtung: Es gilt nicht als Selbstanzeige, wenn Sie das versteckte Konto ganz ohne Hinweis in der Steuererklärung aufführen!
Muss ich mich entschuldigen? Nein. Der Staat verlangt von Selbstanzeigern nur, dass sie ohne Wenn und Aber mit dem Steueramt kooperieren und von sich aus alle wichtigen Unterlagen einreichen.
Gehe ich ein Risiko ein? Wer schon auf dem Radar des Steueramtes ist, hat Pech gehabt. Die Straffreiheit gilt nur für Steuersünder, die aus eigenem Antrieb und freiwillig ihre Steuern in Ordnung bringen wollen.
Kann ich sicher sein, dass ich nicht ins Gefängnis muss? Ja. Steuerhinterzieher werden bei uns nie ins Gefängnis gesteckt. Das droht nur Steuerbetrügern. Aber für Betrüger gilt die Amnestie nicht.
Was genau ist der Unterschied? Wer ein Konto oder einen Nebenverdienst nicht in der Steuererklärung angibt, ist ein Steuerhinterzieher. Wer zum Steuersparen aber zusätzlich Dokumente wie die Firmenbücher oder den Lohnausweis fälscht, ist ein Steuerbetrüger.
Was habe ich von der Amnestie? Ohne schlechtes Gewissen lebt es sich viel entspannter. Zudem kann man weisses Geld viel einfacher investieren, ausgeben oder vererben.
Gelten die neuen Regeln auch, wenn ich Schwarzgeld geerbt habe? Ja! Wer die vom Verstorbenen versteckte Summe dem Steueramt meldet, muss neu nur noch für drei statt zehn Jahre Nachsteuern bezahlen.
Warum überhaupt eine Amnestie? Der Staat erhofft sich höhere Steuereinnahmen. Wie viel es sein wird, weiss niemand. Bei der letzten Steueramnestie im Jahr 1969 tauchten gut 11 Milliarden auf. Diese Summe entspricht heute gut 35 Milliarden Franken.