Der Thriller um den in Deutschland unter Spionageverdacht verhafteten Daniel M. erhält jetzt auch eine moralische Komponente. Denn plötzlich stellt sich die Frage, wie loyal der Schweizer Geheimdienst NDB mit seinen Leuten umgeht.
Der Anwalt von M., Valentin Landmann, jedenfalls ist aufgebracht. Er sagt zu BLICK: «Der NDB lässt jemanden brüsk im Regen stehen, der sich mit voller Kraft eingesetzt und vieles riskiert hat. Wer das tut, provoziert Überlegungen, ob man nicht zum Kronzeugen werden soll.» So wie der NDB reagiere, so richte man der Schweiz den grösstmöglichen Schaden an.
Zur Erinnerung: Auch die Schweizer Bundesanwaltschaft führt gegen Daniel M. ein Strafverfahren wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes (BLICK berichtete). M. hatte im Auftrag von Interessenten aus Deutschland Bankdaten von Deutschen beschafft. Bei der Übergabe im Februar 2015 im Hotel Savoy in Zürich war er verhaftet worden. Sein Anwalt seither: Strafverteidiger Valentin Landmann.
Keine Prozesskostengutsprache
Nachdem Landmann Kenntnis von der Verhaftung seines Klienten erhalten hatte, wandte er sich an den NDB. Er bat den Geheimdienst um eine Prozesskostengutsprache für die Verteidigung von M. Zumal aus dem Haftbefehl des Bundesgerichtshofs klar hervorgeht, dass Daniel M. im Auftrag des NDB handelte. Belegt hatten das die Strafverfolger mit einem Vernehmungsprotokoll der Schweizer Bundesanwaltschaft, abgehörten Telefonaten und durch abgefangene E-Mails.
Doch Landmann erhielt eine negative Antwort, die schon fast einer Provokation gleichkommt: Der Chef des Rechtsdienstes des NBD beschied ihm lapidar, man könne «nicht nachvollziehen», wie er dazu komme, eine Kostengutsprache zu verlangen (siehe Fax).
Offensichtlich hat beim NDB politische Schadensbegrenzung höhere Priorität als Loyalität gegenüber eigenen Leuten. Am Dienstag wollte Geheimdienstchef Markus Seiler nicht einmal sagen, ob M. im Auftrag des NDB gehandelt habe.