Im März 2017 gab das Eidgenössische Finanzdepartement grünes Licht für eine Spezialuntersuchung in Steuersachen gegen Bouvier. Keine zwei Monate später wurde die besagte Liegenschaft beschlagnahmt. Sie soll 4,5 Millionen Franken wert sein.
Wie aus dem am Montag publizierten Urteil des Bundesstrafgerichts hervorgeht, wirft die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) dem Genfer vor, für die Zeit von 2005 bis 2015 nicht alle seine Einnahmen deklariert zu haben. Ebenso sollen zwei mit ihm verhängte Firmen die Gewinne nicht versteuert haben.
Zwar gebe der Kunsthändler an, seit 2009 in Singapur zu leben, heisst es im Entscheid. Die Behörden gehen jedoch davon aus, dass er in der Schweiz ansässig ist.
Weiteres Verfahren
Bouvier ist bereits seit Jahren in ein anderes Strafverfahren verwickelt. Der russische Milliardär Dmitry Rybolowlew wirft dem Schweizer vor, ihm 37 Kunstwerke zu einem überhöhten Preis verkauft zu haben. Unter den Objekten sind auch Bilder bekannter Maler wie Picasso und Modigliani.
Erst diesen Sommer hat das Bundesstrafgericht die Herausgabe von Schweizer Bankdokumenten an die Justiz von Monaco im Zusammenhang mit dem umstrittenen Kunstkauf gutgeheissen. Bouvier werden in Monaco Betrug und Geldwäscherei vorgeworfen. (SDA)