Die Szenen schockierten: Nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Luzern vom 19. Mai rottete sich eine gewaltbereite Meute zusammen. Wie im Rausch gingen Hooligans des FC Zürich und FC-Basel-Chaoten aufeinander los. Ein Video zeigt, wie eine Gruppe von Schlägern in der Birsstrasse einen Autokorso angriff und Menschen verprügelte. Mehrere wurden verletzt. Folgen für die gewaltbereiten Fans hatte der Krawall keine. Wie so oft bei den zahlreichen Ausschreitungen von Chaoten in den vergangenen Monaten.
Jetzt hat die Politik die Schnauze voll! Der Ständerat will solch hirnloser Gewalt den Riegel schieben. Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, soll härter bestraft werden. Der Ständerat fordert deshalb, für Landfriedensbruch nicht nur Geldstrafen, sondern zwingend auch Gefängnisstrafen zu verhängen. Das Strafgesetzbuch soll deshalb angepasst werden. Eine entsprechende Motion von Beat Rieder (CVP/VS) hat der Ständerat am Montag mit 21 zu 18 Stimmen gutgeheissen.
«Dann merkt es der Arbeitgeber»
Damit könnte es in Zukunft auch für Mitläufer unangenehm werden. Denn auch wer sich einem solchen Mob anschliesst, ohne selbst gewalttätig zu werden, könnte künftig im Knast landen. Dem Richter bleibt laut Rieder insofern ein Ermessensspielraum, als keine Mindeststrafe vorgesehen sei und der Richter die Freiheitsstrafe bei Ersttätern oder einem geringen Verschulden bedingt aussprechen könne.
Der Ständerat will so die Position der Behörden und der Polizei stärken. Die Mehrheit war wie die vorberatende Kommission der Ansicht, dass eine Geldstrafe nicht ausreiche, um Krawallmacher und Hooligans abzuschrecken. Eine Freiheitsstrafe habe eine grössere präventive Wirkung. «Bei einer unbedingten Haftstrafe fehlt der Betroffene dann auch am Arbeitsplatz, und der Arbeitgeber merkt, wer da bei ihm tätig ist», sagt Rieder laut der «Aargauer Zeitung».
Chancen im Nationalrat stehen gut
Eine Minderheit um Andrea Caroni (FDP/AR) beantragte die Ablehnung der Motion. Der vorgesehene Strafrahmen sei zu hoch für Mitläufer, die selbst keine Gewalttat verübten. Auch Daniel Jositsch (SP/ZH) war dagegen. Es dürfe nicht sein, dass eine Person, die zufällig in eine gewalttätige Manifestation gerate, härter angegangen werden könne als jemand, der sich fahrlässiger Tötung schuldig mache. Justizministerin Simonetta Sommaruga beantragte mit ähnlicher Begründung die Ablehnung der Motion.
Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat. Dort stehen die Chancen angesichts der bürgerlichen Mehrheit gut, dass die Verschärfung des Anti-Chaoten-Gesetzes angenommen wird. (noo)
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