Die EU werde sich auch einbringen, «sofern das Gefühl besteht, man würde mit dem Freizügigkeitsabkommen in Konflikt treten», sagte der Staatssekretär nach einer Sitzung des so genannten «Gemischten Ausschuss», wo Vertreter der EU-Staaten, der EU-Kommission und der Schweiz über das neue Gesetz diskutiert hatten.
In erster Linie musste der Schweizer Staatssekretär seinen Gesprächspartnern Red und Antwort stehen. Laut Gattiker gab es Fragen zur Ausgestaltung der Meldepflicht, zur Rolle der Kantone sowie zur Situation der Grenzgänger. Für die EU-Kommission müssen zudem «Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen über freie Stellen» geklärt werden, wie sie in einem Communiqué schreibt.
«Darauf habe ich geantwortet, soweit es die gesetzlichen Bestimmungen bereits zulassen», sagte Gattiker. Denn noch sind nicht alle Details bekannt, wie das Gesetz angewendet werden soll. Diese müssen in so genannten Verordnungen geregelt werden. Verordnungen sind Recht setzende Erlasse auf unterster Stufe.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker jedenfalls scheint – was die Schweiz betrifft – optimistisch ins kommende Jahr zu blicken. «Im Jahr 2017 könnte eine wesentliche Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz erreicht werden», lässt er sich zitieren. (SDA/cv)