Staatsanwalt zufrieden mit Hanfpapst-Prozess
«Wichtig ist, dass es eine kleine Verwahrung gab»

Amir S. (23) und U.R. (20) haben im Mai 2014 Martin «Hanfpapst» Frommherz überfallen. Dabei erlitt dieser tödliche Verletzungen. Heute fällte das Bezirksgericht Winterthur das Urteil.
Publiziert: 26.11.2015 um 15:17 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 17:09 Uhr

Das Bezirksgericht Winterthur hat Amir S.* (23) zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Weil er psychisch krank ist wird die Haft zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Ausserdem muss er an die Mutter und den Vater des Hanfpapstes Martin Frommherz je 30'000 Franken Genugtuung zahlen.

Robert Frommherz (†53) war als «Hanfpapst» von Winterthur bekannt.
Foto: Facebook

Die Strafe für seinen Kollegen U.R. fiel tiefer aus: Wegen unterlassener Nothilfe und Nötigung bekam er 21 Monate bedingt. Eine Geldstrafe bleibt aus, da sich U.R. aussergerichtlich mit den Eltern geeinigt hatte.

Staatsanwalt Michael Scherrer sagte nach dem Prozess, dass er zufrieden sei mit dem Urteil. Ihm seien zwei Sachen wichtig gewesen: «Erstens dass es im Fall des Haupttäters zu einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung kam, und dass er zweitens deutlich bestraft wird, insbesondere, dass eine kleine Verwahrung ausgesprochen wurde.»

Die Verteidigung hat indessen angekündigt, dass Urteil weiterzuziehen. Der Prozess wird vor Obergericht noch einmal aufgerollt.

Der Iraner Amir S. und der Schweizer U.R. waren Teil eines Quartetts, das im Mai 2014 den Hanfpapst von Winterthur in seiner Wohnung überfiel und ausraubte. Beim brutalen Überfall starb Martin Frommherz.

Zwei Komplizen mussten sich bereits vor der Jugendanwaltschaft verantworten. Sie waren zur Tatzeit noch nicht volljährig.

*Namen der Redaktion bekannt

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