Dies bestätigte der Staatsanwalt gegenüber BLICK. Er hatte nach dem Urteilsspruch im vergangenen Dezember vorsorglich Berufung eingelegt. Die detaillierte Urteilsbegründung des Zürcher Bezirksgerichts hat Lüscher nun offenbar davon überzeugt, seine Berufung zurückzuziehen.
Rückblick: Das Gericht hatte Stampfli nicht abgenommen, dass sie im September 2013 von Karl Dall in einer Zürcher Hotelsuite vergewaltigt worden war. Der Komiker sei im Schlaf über sie hergefallen, hatte die Journalistin gegenüber der Polizei behauptet. «Ich will dich jetzt ficken», habe er ihr gesagt.
Dall wurde daraufhin verhaftet und sass vier Tage in Untersuchungshaft. Doch für die Richter wirkten die Aussagen des angeblichen Opfers wie «einstudiert».
Der deutsche Entertainer hatte die Anschuldigungen stets vehement bestritten. Vor Gericht führte er aus, die Journalistin sei ihm gegenüber zudringlich geworden und habe ihm unaufgefordert ihre nackten Brüste gezeigt.
Anja-Maria Stampfli will trotz des glasklaren Freispruchs ans Zürcher Obergericht gelangen. «Ja, wir halten an unserer Berufung fest», sagt ihr Anwalt Thomas Fingerhuth.
Zweifelhaft erscheint auch ihr Rückblick auf das angebliche Liebesleben mit Sänger Udo Jürgens († 80). Nur drei Monate nach dessen plötzlichem Tod im Dezember 2014 schlachtete Stampfli die einstige Kurzromanze in einem Buch aus.
Karl Dalls Anwalt Marc Engler bleibt locker: «Wir sehen der Verhandlung ob des überzeugend begründeten Freispruches des Bezirksgerichts gelassen entgegen.» Der Termin vor dem Obergericht steht aber noch nicht fest.
Die Journalistin muss weiterhin mit einer Anzeige wegen falscher Anschuldigung rechnen. Eine Klage wegen unerlaubter Tonaufnahmen hat Dall bereits eingereicht.