Hätte die Kesb verhindern können, dass Andres Zaugg (66) seine Zelle im Untersuchungsgefängnis in Olten SO anzündet? BLICK weiss: Der St.-Ursen-Brandstifter hatte der Behörde zuvor einen verzweifelten Fax gesendet!
Im Brief vom 16. Oktober schreibt Zaugg: Bei der Anhörung am 11. Oktober sei ihm von der Kesb versprochen worden, dass er «spätestens am nächsten Vormittag» ihren Entscheid erhalten werde. Darüber, ob er nach seiner längst verbüssten Strafe nun freikommt oder fürsorgerisch untergebracht wird. Zaugg erwartete den Entscheid schriftlich. «Dies ist nicht geschehen», schreibt er. Und faxte den Brief am 17. Oktober.
Wollte Zaugg etwas ankündigen? Im Fax schreibt er: «Zwecks Schadensbegrenzung fordere ich Sie auf, ohne Wenn und Aber, unverzüglich meine sofortige Entlassung anzuordnen.» Am 19. Oktober zündete Zaugg seine Zelle an. Weil die Kesb nicht auf seinen Fax reagierte? Und warum platzierte sie Zaugg trotz Gefährdungsmeldung wieder im Untersuchungsgefängnis? BLICK hätte gern ein ausführliches Interview mit der Chefin vom Amt für soziale Sicherheit geführt. Oder mit dem Regierungsrat. Beide sagten aus Datenschutzgründen ab.
Zauggs Anwalt Valentin Landmann: «Die Kesb handelt fahrlässig. Sie trägt die Verantwortung, falls sich Herr Zaugg umbringt.»