Da kein Haftgrund mehr bestanden habe, sei der Tatverdächtige am Freitagabend aus der Haft entlassen worden, bestätigte der Basler Kriminalkommissär Rene Gsell einen Bericht der «SonntagsZeitung». Das Verfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauchs und Amtsgeheimnisverletzung werde aber weitergeführt.
Durch die Staatsanwaltschaft würden verschiedene Ermittlungen, Beweissicherungen und Einvernahmen getätigt. Sollten sich aus der Untersuchung Hinweise auf nachrichtendienstliche Tätigkeiten oder andere in der Bundeszuständigkeit liegende Straftaten ergeben, so werde die Bundesanwaltschaft eingeschaltet, sagte Gsell weiter.
Der Festnahme vom vergangenen Donnerstag waren Abklärungen wegen Pro-Erdogan-Aktivitäten vorausgegangen. Ein Teil der Dienstabfragen des Polizisten, der als Sicherheitsassistent beim Verkehrsdienst arbeitet, sei «mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in dienstlichem Zusammenhang erfolgt», hatte das baselstädtische Justiz- und Polizeidepartement mitgeteilt. Das habe eine Analyse von rund 3000 Datensätzen ergeben.
Die «Basler Zeitung» hatte dem Polizisten vor Wochenfrist vorgeworfen, er habe Daten zu mutmasslichen Erdogan-Gegnern abgefragt und an regierungsnahe Kreise weitergereicht. Zugegeben habe er jedoch nur, Sitzungszimmer im Zeughaus 2014 und 2015 für private Treffen genutzt zu haben, was damals zulässig gewesen sei.
Erdogan-freundliche Präsenz im Internet hatte den Kantonspolizisten bereits im Spätsommer 2016 ins Visier des Nachrichtendienstes gerückt. Aufgefallen war er dem kantonalen Nachrichtendienst und dem Bundes-Nachrichtendienst. Konkrete Anhaltspunkte für verbotenen Nachrichtendienst hätten damals jedoch nicht bestanden.
Die Leitung der Basler Kantonspolizei war jedoch vom Nachrichtendienst des Bundes informiert worden, «weil er die Aktivitäten dieser Person als kritisch in Bezug auf ihr berufliche Tätigkeit beurteilte».
Der Basler Justizdirektor Baschi Dürr hat inzwischen entschieden, die Beurteilung und das damalige Vorgehen der Kantonspolizei extern aufarbeiten zu lassen. Er hat den Züricher Staatsrechtsprofessor Felix Uhlmann mit einer Untersuchung betraut. (SDA)