Moser war im April 2017 in Frankfurt verhaftet und später zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden. Im März legte die für den Geheimbereich zuständige Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ihren Bericht dazu vor.
Daraus geht hervor, dass der NDB Moser 2011 mit der Beschaffung nutzloser Informationen beauftragte. Es ging um Personalien von drei deutschen Steuerfahndern. Die Angaben sollten in das Schweizer Strafverfahren um einen Datendiebstahl bei der Grossbank Credit Suisse einfliessen.
Eine Untersuchung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft kam jedoch zum Schluss, dass die Identität der Fahnder auch ohne die zusätzlichen Informationen bekannt war. Die einzige Erklärung für den Auftrag an Moser sei die mangelhafte Zusammenarbeit der Schweizer Behörden, befand die GPDel.
Dem widerspricht der Bundesrat. Das Engagement von Moser habe einem «tatsächlichen Bedürfnis» entsprochen, schreibt er in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Die Beurteilung der parlamentarischen Aufsicht sei rückblickend erfolgt.
Zum Zeitpunkt der Informationsbeschaffung sei es nicht möglich gewesen, den Ausgang des Verfahrens zu kennen. Der Bundesrat habe alle legalen Massnahmen umgesetzt, um die Interessen der Schweiz zu schützen. Er bedauert es, dass die Aufsicht die meisten Änderungsvorschläge von Verteidigungsminister Guy Parmelin am GPDel-Bericht nicht berücksichtigt habe.
Positiv beurteilt er die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde. So muss der NDB künftig unter anderem sicherstellen, dass der Einsatz einer Quelle rechtmässig ist. Als besonders riskant beurteilte die GPDel den Einsatz von Privatdetektiven. Es gebe eine «Szene», die sich ihren Lebensunterhalt mit der Informationsbeschaffung verdiene. Diese Personen könnten auch für Kunden arbeiten, die die Interessen anderer Staaten vertrete, heisst es dazu im Bericht.
Der Bundesrat ist bereit, diese Empfehlungen umzusetzen. Allerdings könne der NDB die Aktivitäten von Personen im Netzwerk einer seiner Quellen nicht direkt kontrollieren, da er keinen Kontakt zu ihnen habe. Weiter betont der Bundesrat, die Auslandbeschaffung könne für den Gastgeberstaat ein Spionagedelikt darstellen.
Dem Bundesrat empfiehlt die GPDel weiter, den Einsatz von Spionen gestützt auf das neue Nachrichtendienstgesetz nur zu genehmigen, wenn von der Operation verwertbare Informationen zu erwarten sind.
Das Verteidigungsdepartement muss weiter ein Konzept vorlegen, wie der Direktor des NDB künftig für eine laufende Beurteilung der Operationen sorgen kann. EDA-Generalsekretär Markus Seiler, der den Posten zur fraglichen Zeit innehatte, war über Mosers Einsatz offenbar nur mangelhaft im Bild gewesen.
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