Spionage
Büro des Nationalrats will keine PUK zur Klärung der Spionageaffäre

Die in Deutschland aufgeflogene Spionageaffäre soll in der Schweiz nicht von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) untersucht werden. Dies hat das Büro des Nationalrats beschlossen, wie es am Freitagabend mitteilte.
Publiziert: 10.11.2017 um 21:37 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 15:29 Uhr
Im Fall der Spionageaffäre um den in Deutschland zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Schweizers soll es in der Schweiz keine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) geben. Dies beantragt das Büro des Nationalrats dem Rat. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/EPA POOL/ARMANDO BABANI / POOL

Das Büro beantragt dem Rat mit neun zu drei Stimmen bei einer Enthaltung, einer entsprechenden Parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion keine Folge zu geben. Begründet wird der Entscheid damit, dass die notwendigen Untersuchungen bereits durch die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) eingeleitet worden seien. Eine PUK würde keine neuen Erkenntnisse liefern.

Die ersten Resultate der Untersuchung der GPDel sollen laut Aussagen von deren Präsidenten, Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ), im ersten Quartal 2018 vorliegen.

Die Grüne Fraktion wollte mit der PUK das rechtmässige Handeln des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) sowie die Rolle der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft (BA) untersuchen lassen. Sie stellte auch Fragen zu den Aktivitäten des Bundesrates und des Parlaments als Aufsichtsinstanzen über den Nachrichtendienst.

Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat den der Spionage beschuldigten Schweizer am vergangenen Donnerstag wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Ausserdem musste er 40'000 Euro bezahlen. Auf einen Rekurs verzichtet die Verteidigung.

Der 54-Jährige war im April in Frankfurt verhaftet worden. Im Verlaufe des Prozesses gab er zu, von seinen Kontaktleuten beim Nachrichtendienst des Bundes mit der Beschaffung der persönlichen Daten von vier deutschen Beamten in der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (NRW) beauftragt worden zu sein, damit der NDB Festnahmebefehle gegen die Beamten ausstellen konnte.

Der ehemalige Zürcher Polizist hatte bereits am zweiten Prozesstag vor rund zwei Wochen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Es war Teil einer Absprache über das Strafmass zwischen den Prozessbeteiligten. Aus diesem Grund kam der ehemalige Schweizer Spion denn auch mit einer relativ milden Strafe davon. Gedroht hatten ihm bis zu fünf Jahre Haft.

Trotzdem ist der Fall mit dem deutschen Urteil noch nicht zu Ende. Ein Freund der Familie hatte vergangene Woche erklärt, dass der Spion finanziell ruiniert sei. Er habe sein Haus verkaufen und Geld ausleihen müssen.

Auch der Schweizer Anwalt Valentin Landmann sagte auf Anfrage, seinem Mandanten sei durch den Prozess erheblicher Schaden entstanden sei. Er erwägt eine Zivilklage gegen die Schweiz.

Ausserdem läuft gegen den ehemaligen Schweizer Spion ein Strafverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft wegen des «Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes».

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