Sperrstunden-Wirrwarr ist nur der Anfang! BLICK hat die Schutzkonzepte genauer angeschaut
Das sind die absurdesten Corona-Regeln

Um das Bundesamt für Gesundheit von sich zu überzeugen, haben Vereine und andere Organisationen ausführliche Corona-Schutzkonzepte abgeliefert. Und dabei teilweise Regeln aufgestellt, die überhaupt keinen Sinn machen.
Publiziert: 05.06.2020 um 11:02 Uhr
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Aktualisiert: 06.06.2020 um 15:47 Uhr
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In der Schweiz darf wieder Tennis gespielt werden. Allerdings ist das Spiel beschwerlicher geworden.
Foto: keystone-sda.ch
Fabian Vogt

Wenn die Bars, Restaurants und Clubs um Mitternacht schliessen müssen, wird in den Casinos ab Samstag weiter gezockt und weiter getrunken (BLICK berichtete). Bis 5 Uhr morgens! Warum sich das Virus weniger an die Spieltische als auf die Tanzfläche getrauen soll, vermag kein Experte beantworten. Es ist nicht das einzige Schutzkonzept, das von Kopfschütteln bis Ärger sorgt. BLICK hat sich einige Schutzkonzepte genauer angeschaut und stellt die fünf absurdesten Corona-Regeln vor.

1. Lochtiefe beim Golf begrenzt

Das Schönste beim Golfen ist der Moment, in dem der Ball ins Loch fällt. Ihn danach wieder rauszunehmen, ist für Swiss Golf aber offenbar ein heikler Moment. Im Schutzkonzept wird empfohlen, die Tiefe der Löcher auf fünf Zentimeter zu begrenzen, bisher waren es zehn. Als Grund gibt ein Experte an: Mit der neuen Lochtiefe müsse man die Fahne nicht mehr berühren, um den Ball aus dem Loch zu holen. Es bleibt aber die Tatsache, dass nach wie vor nicht bewiesen ist, ob Corona sich über Oberflächen verbreitet (und Fahnenstangen garantiert nicht der beste Leiter sind). Zudem tragen die meisten Golfer Handschuhe.

2. Abstand beim Sex im Bordell

Auch Prostituierte dürfen wieder arbeiten. Aber unter erschwerten Bedingungen. Beim Sex müssen sie darauf achten, dass jeweils eine Unterarmlänge Abstand zwischen beiden Köpfen besteht. Ob da jemand mit dem Massband daneben steht? Unklar. Bevorzugt soll offenbar Doggy-Style angeboten werden.

3. Einbahn-Verkehr beim Schwimmen

In der Badi darf nur noch in eine Richtung geschwommen werden. Wenn man zurückschwimmen will, muss man also die Bahn wechseln. Um das auch Brustschwimmern zu ermöglichen, sollen die Schwimmleinen angehoben werden, empfiehlt der Verband Hallen und Freibäder. Nach einer gewissen Zeit – in Zürich 90 Minuten – ist der Spass vorbei. Länger darf man sich nicht in der Badi aufhalten.

4. Beim Tennis die Bälle kicken

Seit wenigen Wochen wird wieder Tennis gespielt. Allerdings etwas anders als zuvor. Wer den Platz betritt, sollte seine Tennisbälle markiert haben. Der Gegner darf diese nur mit dem Fuss oder Schläger berühren, womit der Aufschlagende den Ball jeweils in der anderen Platzhälfte holen muss oder sich ein munteres Tennis-Fussball-Spiel entwickelt.

5. Beim Minigolf dürfen nur Profis ran

Ein Familienausflug auf die Minigolf-Bahn ist nicht zu empfehlen. Er würde mit einer Enttäuschung enden. Bis 6. Juni sind auf Verbands-Anlagen nur lizenzierte Spieler zugelassen. Warum man nur diesen zutraut, sich an die Hygienemassnahmen zu halten, erläutert Swiss Minigolf in seinem Schutzkonzept nicht.

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