Die Überwachung von Versicherten als letztes Mittel habe sich bewährt, ist das überparteiliche bürgerliche Komitees «Ja zu Fairplay im Sozialversicherungsrecht» überzeugt. Die Versicherungen hätten so in den vergangenen Jahren jährlich 80 Millionen Franken einsparen können. Davon profitierten alle, die Prämien zahlten.
Gegen Betrug vorgehen
Die Überwachung von Versicherten sei nur unter klaren Vorgaben erlaubt und nur das letzte Mittel, betonten die Vertreterinnen und Vertreter von CVP, SVP, FDP, GLP und BDP vor den Medien mehrfach. Die Bedingungen für eine Observation seien sehr restriktiv. Es sei ganz klar geregelt, was erlaubt ist und was nicht.
BDP-Nationalrat Lorenz Hess (BE, 57) wehrte sich denn auch gegen den Vorwurf, das Parlament habe sich bei der Gesetzesberatung hetzen lassen. Er meinte vielmehr, die Räte hätten «sehr gute Arbeit geleistet».
Missbrauchsbekämpfung sei unverzichtbar
Als Mitglied der Sozialbehörde der Stadt Regensdorf ZH sei sie immer wieder erstaunt, wie unverfroren angeblich Mittellose den Sozialstaat hintergingen, sagte die Zürcher SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann (42). Die Überwachung sei das letzte Mittel, Sozialversicherungen zu schützen und das Vertrauen in die Institutionen zu stärken.
Die effektive Bekämpfung von Missbrauch habe auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Betrüger, ergänzte die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel (61). Das Instrument wirke somit auch präventiv.
Was ist bei der Überwachung erlaubt?
Die Räte hatten das Gesetz in der Frühjahrssession verabschiedet. Es ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren lassen. Die Regeln gelten nicht nur für die Invalidenversicherung (IV), sondern auch für die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.
Ruth Humbel betonte, dass Krankenversicherte nicht mit Observationen rechnen müssten. Primär gehe es um die Missbrauchsbekämpfung bei Taggeldern oder Renten – die nichts mit der Krankenpflegeversicherung zu tun hätten.
Drohnen sind laut Befürwortern kein Thema
Neben Bild und Tonaufnahmen sind auch technische Instrumente zur Standortbestimmung erlaubt. Gemeint sind vor allem GPS-Tracker, die an Autos angebracht werden. Anders als bei den Bild- und Tonaufnahmen braucht es dafür eine richterliche Genehmigung. «Drohnen sind völlig ausgeschlossen», sagte Nationalrat Hess.
Über die Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts wird am 25. November abgestimmt. (awi/sda)
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