Sozialversicherungen
Bundesrat will Pensionskassen-Vorbezug einschränken

Wer Pensionskassengelder bezieht, um ein Haus zu kaufen oder sich selbständig zu machen, ist später unter Umständen auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Das will der Bundesrat verhindern. Er schlägt vor, den Vorbezug einzuschränken.
Publiziert: 25.11.2015 um 13:30 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:55 Uhr

Für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses soll das Alterskapital nach wir vor eingesetzt werden können. Schon die Ankündigung, den Vorbezug zu diesem Zweck möglicherweise einzuschränken, hatte für einem Aufschrei bei den Hauseigentümern und in der Immobilienbranche gesorgt.

Der Protest hat gewirkt: Im Vorentwurf für eine Änderung des EL-Gesetzes, den der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat, fehlt der Vorschlag. Das Haus oder die Wohnung stelle einen Wert dar, der der Altersvorsorge erhalten bleibe, heisst es in einer Mitteilung.

Auch bei jenen Personen, die in ein aussereuropäisches Land auswandern und ihr Altersguthaben mitnehmen, sieht der Bundesrat kein grosses Risiko. Einschränkungen hält er daher für nicht gerechtfertigt.

Anders bei der Selbständigkeit: Hier will der Bundesrat den Vorbezug einschränken, um das Alterskapital aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge zu schützen. Seiner Ansicht nach ist das Risiko zu gross, dass das Geld beispielsweise bei einem Konkurs verlorengeht.

Auch beim Kapitalbezug im Rentenfall plant er Änderungen. Heute können die Pensionskassen das Guthabens als Kapital an die Versicherten auszahlen, wenn diese das verlangen. Wird das Geld falsch investiert oder verjubelt, reicht die monatliche Rente möglicherweise nicht mehr aus. Dann muss die EL einspringen.

Der Bundesrat stellt zwei Varianten zur Diskussion, wie der Kapitalbezug bei der Pensionierung eingeschränkt werden könnte: Dieser soll entweder ganz untersagt oder auf die Hälfte des Altersguthabens beschränkt werden.

Heute ist der Kapitalbezug je nach Pensionskasse unterschiedlich geregelt. Von Gesetzes wegen haben die Versicherten Anrecht darauf, einen Viertel des Guthabens als Kapital zu beziehen. Einige Pensionskassen zahlen auf Verlangen aber auch die ganze Summe auf einmal aus.

Neben den Einschränkungen bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge schlägt der Bundesrat weitere Massnahmen vor, um die EL zu entlasten. Beispielsweise soll vorhandenes Vermögen bei der Ermittlung eines Anspruchs stärker berücksichtigt werden.

Dazu sollen die Freibeträge auf das Gesamtvermögen gesenkt werden, für Alleinstehende von 37'500 Franken auf 30'000 Franken und für Ehepaare von 60'000 Franken auf 50'000 Franken. Die Freibeträge bei selbst bewohnten Liegenschaften bleiben unverändert.

Mit der Revision will der Bundesrat auch etwas gegen Schwelleneffekte und andere unerwünschte Anreize unternehmen. Heute kann es sein, dass jemand wegen der EL besser gestellt wird als jemand in sehr ähnlichen wirtschaftlichen Verhältnissen ohne EL. Auch die unterschiedliche Praxis in den Kantonen führt zu Ungleichbehandlungen.

Die hypothetischen Erwerbseinkommen soll künftig voll angerechnet werden. Solche werden heute für Personen ermittelt, die eine IV-Teilrente beziehen, ihre verbleibende Erwerbsfähigkeit aber nicht voll ausschöpfen. Mit der Änderung will der Bundesrat einen Anreiz dafür schaffen.

Um zu verhindern, dass zu hohen Krankenkassenprämien angerechnet werden, soll nicht mehr eine kantonale Durchschnittsprämie, sondern die effektive Prämie berücksichtigt werden. Auch beim Vollzug plant der Bundesrat Anpassungen. Bereits vom Parlament beraten wird die Erhöhung der maximalen Beträge der Mietzinse. Diese wurden letztmals 2001 festgelegt und decken heute nur noch einen Teil der effektiven Mietzinskosten.

Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben AHV- und IV-Bezüger, deren anerkannte Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Zwischen 2000 und 2014 ist ihre Zahl von rund 203'000 auf fast 310'000 gestiegen. Die Ausgaben haben sich in dieser Zeit auf 4,68 Milliarden Franken mehr als verdoppelt. Für 2030 prognostiziert der Bundesrat EL-Ausgaben von 6,6 Milliarden Franken.

Ein Grund dafür sind die wachsenden Kosten für Heime. Der Bundesrat weist in seinem Bericht auch darauf hin, dass fast jede dritte Person, die Ergänzungsleistungen zur AHV erhält, Kapital aus der 2. Säule bezogen hat.

Nach Angaben des Bundesrats könnten mit der EL-Reform je nach gewählter Variante 152 Millionen bis 171 Millionen Franken eingespart werden. Die geplanten Anpassungen bei den Krankenversicherungsprämien würde die Kantone bei den Prämienverbilligungen um 116 Millionen Franken entlasten.

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