Die negative Teuerung und die schwache Lohnentwicklung rechtfertigten eine Erhöhung nicht, argumentiert der Bundesrat. Die Renten der 1. Säule würden nur angepasst, wenn dies die Lohn- und Preisentwicklung notwendig machten. Für das kommende Jahr sei dies nicht der Fall, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid auf die Meinung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Diese hatte ihm letzte Woche empfohlen, das Rentenniveau auf 2017 beizubehalten.
Streng genommen hätte die Kommission gar eine Senkung der Renten empfehlen müssen, sagte ihr Präsident, alt Nationalrat Stéphane Rossini, der Nachrichtenagentur sda. Mit der negativen Teuerung wären um vier bis fünf Franken tiefere Renten möglich gewesen. Laut Rossini hat die Kommission diesen Vorschlag aber nicht diskutiert.
Mindestens alle zwei Jahre überprüft der Bundesrat, ob die Renten an steigende Preise und Löhne angepasst werden müssen. Letztmals wurden die Renten auf Anfang 2015 erhöht. Die minimale ganze Rente beträgt 1175 Franken pro Monat, die maximale ganze Rente 2350 Franken. Da die minimale AHV-Rente für die Berechnung anderer Leistungen und Beiträge dient, bleiben diese für 2017 ebenfalls auf dem heutigen Stand.
Die Altersvorsorge wird auch die Politik und die Stimmbürger in nächster Zeit beschäftigen. Die Initiative «AHVplus», die am 25. September an die Urne kommt, verlangt 10 Prozent höhere AHV-Renten. Die Abstimmung fällt in die Herbstsession der eidgenössischen Räte. Dann diskutiert der Nationalrat über das Reformpaket Altersvorsorge 2020. Vorgesehen ist eine Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge und ein höheres Frauenrentenalter.