Innenminister Alain Berset hat am Dienstag vor den Medien die Argumente des Bundesrates für die geplante Regelung dargelegt. Die Sozialversicherungen ermöglichten den Menschen ein Leben in Würde und finanzieller Sicherheit, schreibt das Innendepartement (EDI) in einer Mitteilung.
Es sei ihre Pflicht, genau abzuklären, wer Anspruch auf eine Leistung habe, beispielsweise eine Rente der Invaliden- oder der Unfallversicherung. Bei solchen Abklärungen brauche es in Ausnahmefällen auch eine verdeckte Beobachtung.
Detektive als letztes Mittel
Der Bundesrat räumt ein, dass das ein starker Eingriff in die Privatsphäre sei. Umso wichtiger sei es, dass es keine unnötigen, willkürlichen oder unverhältnismässigen Observationen gebe, hält er fest. Mit dem Gesetz würden jedoch enge Grenzen gesetzt.
So seien Observationen nur erlaubt, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Bezug von Versicherungsleistungen gebe. Sie kämen nur als letztes Mittel in Frage. Auch dürften sie nicht im Innern eines Wohnhauses stattfinden. Orte wie das Treppenhaus oder das Schlafzimmer gehörten zur Privatsphäre, die gemäss Bundesgericht vor der Beobachtung geschützt sei.
Die beobachtete Person muss sich laut Gesetz an einem Ort befinden, der allgemein zugänglich oder von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar ist. Als Beispiel nennt das EDI den Balkon.
Observationen sind nichts Neues
Observationen fanden bereits früher statt. Vor zwei Jahren kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber zum Schluss, dass für sie keine ausreichende gesetzliche Grundlage bestehe. In der Folge mussten die Observationen eingestellt werden.
Zwischen 2009 und 2016 hatte die IV im Durchschnitt in rund 2000 Fällen jährlich den Verdacht auf einen Versicherungsmissbrauch abgeklärt, davon in rund 220 Fällen mit einer Observation. Die Suva bearbeitete in der gleichen Zeit durchschnittlich 400 Verdachtsfälle im Jahr und observierte dabei rund ein Dutzend Personen.
Bei der IV haben die Observationen laut dem EDI den Verdacht auf Versicherungsmissbrauch in rund der Hälfte der Fälle bestätigt, bei der Suva in rund zwei Dritteln der Fälle. (SDA)
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