Soll im Sommer 2025 in Kraft treten
Urner Landrat will Gesetz zur Kinderbetreuung prioritär behandeln

Der Urner Landrat hat die Regierung beauftragt, das Gesetzesvorhaben zur familienergänzenden Kinderbetreuung prioritär zu behandeln. Nach dem Zeitplan der Regierung soll das neue Gesetz im Sommer 2025 in Kraft treten.
Publiziert: 06.09.2023 um 13:36 Uhr
Der Urner Landrat hielt am Mittwoch Session im Rathaus in Altdorf ab. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER

Bereits 2021 hätte ein Kinderbetreuungsgesetz zur Volksabstimmung verabschiedet werden müssen, kritisierte Mitte-Landrätin Céline Huber in einer parlamentarischen Empfehlung. Bis heute sei jedoch kein Datum für die Vernehmlassung definiert worden. Es sei ein Zustand des dauernden Herauszögerns und der leeren Versprechungen.

Ein im März 2023 erschienener Bildungsbericht der Schweiz habe dem Kanton Uri im Bezug auf die Entwicklung des Versorgungsgrades im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung ein schlechtes Zeugnis ausgestellt, hiess es in der Empfehlung weiter.

Die Landrätin forderte den Regierungsrat auf, die Verabschiedung eines neuen Gesetzes prioritär zu behandeln und dem Landrat bis spätestens im 4. Quartal diesen Jahres eine mehrheitsfähige Gesetzesvorlage zu unterbreiten. An der Session vom Mittwoch sah die Landrätin jedoch ein, dass dieser Zeitplan nicht realistisch ist. Dennoch forderte sie die Regierung auf, das Thema prioritär zu behandeln.

Laut SVP-Regierungsrat Christian Arnold seien fehlende personelle Ressourcen für die zeitliche Verzögerung verantwortlich. Auch die Corona-Pandemie sowie die Ukrainekrise hätten dazu beigetragen. Gegen Ende 2022 sei die Projektbearbeitung jedoch reaktiviert worden.

Der von der Landrätin geforderte Zeitplan sei nicht umsetzbar, so Arnold. Nach dem Zeitplan der Regierung sei eine Volksabstimmung provisorisch für den Frühling 2025 vorgesehen. Das Gesetz würde dann frühstens im Juni 2025 in Kraft treten. Die Regierung empfehle deshalb, die Empfehlung nicht zu überweisen.

Die Mitte sowie die Fraktionen der SP und der Grünen sprachen sich für die Erheblicherklärung der Motion aus. Die FDP und die SVP dagegen. Bei der Schlussabstimmung wurde die Motion knapp mit 28 Ja- zu 27 Nein-Stimmen überwiesen. (SDA)

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