Solarstrom
CKW setzt per Anfang 2025 Mindestvergütung für Solarstrom um

Die CKW bezahlt kleinen Solarstromproduzenten bereits 2025 die vom Bundesrat per 2026 festgesetzte Mindestvergütung. Diese soll sicherstellen, dass die Anlagen mit Leistungen von weniger als 150 Kilowatt während ihrer Lebensdauer amortisiert werden können.
Publiziert: 27.03.2025 um 10:00 Uhr
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Aktualisiert: 28.03.2025 um 11:02 Uhr
Die CKW erhöht die Mindestvergütung für Strom aus kleinen Photovoltaikanlagen. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Wie die CKW am Donnerstag mitteilte, vergütet sie seit Anfang 2022 den Solarstrom gemäss dem vom Bundesamt für Energie festgelegten Referenzmarktpreis. Dieser wird quartalsweise bestimmt.

Seit einem Jahr garantiert die CKW zudem ihren Kleinproduzenten eine Mindestvergütung in jener Zeit, in denen der Marktpreis für den Solarstrom tief ist. Sie wandte dabei jene Tarife an, welche der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat.

Nun hat der Bundesrat im Februar 2025 die definitive Mindestvergütung in einer Verordnung festgelegt. Obwohl diese gegenüber der Vernehmlassung nach oben korrigierten Tarife erst auf 2026 obligatorisch würden, wende sie die CKW bereits 2025 freiwillig an, führte Unternehmenssprecher Marcel Schmid auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus.

Die Mindesttarife dürften vor allem in den Sommermonaten zum Zuge kommen. Dann wird viel Strom produziert, sodass dieser damit auf dem Markt an Wert verliert.

Die Mindestvergütung sichere gemäss Gesetz die Amortisation einer entsprechenden Photovoltaikanlage über die gesamte Lebensdauer, teilte die CKW mit. Wer seine Solaranlage rascher amortisieren wolle, sollte den Eigenverbrauch optimieren, etwa mit einer intelligenten Steuerung oder einem Batteriespeicher.

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