Sohn (4) und Tochter (2) in den Tod geworfen

Publiziert: 05.09.2005 um 13:09 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 20:48 Uhr
SARNEN – Eine Mutter aus dem Luzernischen betäubt ihre Kinder und wirft sie in den Tod. Heute hat ihr Prozess begonnen. Der Vater will 300000 Franken.

Was für ein Drama: Am frühen Morgen des 17. März 2003 betäubt die 40-jährige Mutter Sohn (4) und Tochter (2), packt sie und macht sich mit ihnen auf den Weg zur Hohen Brücke zwischen Kerns und Sachseln im Kanton Obwalden.

100 Meter unter ihren Füssen donnert die Melchaa über die Steine. Die Mutter trinkt sich Mut an, ruft ihren Gatten an und wirft die eigenen Kinder in den Fluss! Die beiden Kleinen haben keine Überlebenschance. Die Frau stellt sich danach selber bei der Polizei.

Die Tat hatte sie während mehrerer Tage geplant. Sie verkaufte ihr Auto, löste ihre Konten auf und verschickte Abschiedsbriefe.

Heute hat ihr Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen. Die Staatsanwältin fordert zehn Jahre Zuchthaus wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung bei verminderten Zurechnungsfähigkeit. Zudem soll die Frau, die sich auf freiem Fuss befindet, ihre Psychotherapie fortsetzen.

Die Staatsanwältin geht davon aus, dass die Mutter den Kindern in den Tod folgen wollte, sich aber nicht mehr traute.

Laut Anklageschrift war die Frau von einem «zerstörerischen Rachegedanken» gegenüber ihrem Ehemann gesteuert. Dieser hatte sie verlassen und gekränkt, und diesem gab sie für die Tat die Schuld. Die Angeklagte erklärte aber auch, sie habe mit ihren Kinder in eine bessere Welt flüchten wollen.

Strafmildernd gewertet wird das Vorleben der Frau, dass sie sich sofort stellte und dass sie unter der Tat sehr leidet.

Der Ehemann der Angeklagten und Vater der beiden getöteten Kinder will ein Schmerzensgeld in der Höhe von insgesamt 300’000 Franken.

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