Oliver S. (50) verschluckte sich fast an seinem Kaffee, als er Ende September seine Kreditkartenabrechnung in den Händen hielt. Zwischen dem 23. und 30. September belastete ihm der Unterhaltungskonzern Sony Bezüge im Wert von über 1000 Franken. In den Wochen danach kams noch dicker. Bis Ende Oktober schraubte sich die Rechnung auf 3000 Franken. Aber wieso nur?
Dahinter steckt der 11-jährige Sohn des Treuhänders. Dieser hatte bei seiner Playstation fleissig Spiele runtergeladen. «Mir und ihm war doch nicht bewusst, dass das Downloaden dieser Spiele kostenpflichtig ist», sagt Vater Oliver S. heute. Doch bezahlen will dieser für die wohl am besten ausgerüstete Playstation der Schweiz nicht.
«Mein Sohn ist 11-jährig und darum nicht geschäftsfähig», sagt Oliver S. Er meldet sich bei Sony und verlangt, die Spiele wieder aus dem Account zu entfernen. «Es hätte Playstation doch auffallen müssen, dass es niemals sein kann, innert weniger Wochen für so viel Geld Spiele runterzuladen.»
Grober Verstoss gegen Sorgfaltspflicht
Sony fragt sich aber viel mehr, wieso der Sohn von Oliver S. überhaupt Downloads tätigen konnte. «Das wäre nämlich volljährigen Nutzern vorbehalten», sagt Mediensprecherin Angela Blank zu BLICK.
Und der Unterhaltungskonzern stellt fest: Die Eltern haben die Einrichtung des Kontos für ihren Sohn bei der Inbetriebnahme der Playstation auf die leichte Schulter genommen. «Sie haben angegeben, dass ihr Sohn Jahrgang 1998 hat, was offensichtlich nicht stimmt. Und zudem haben die Eltern freiwillig den Zugriff auf ihre eigene Kreditkarte autorisiert», so Blank. Dies sei ein grober Verstoss gegen die Sorgfaltspflicht.
Playstation sperrt das Konto
Für Sony ist klar: die Rechnung ist nun die Quittung dafür. Der Konzern beharrt auf dem Betrag. Aber damit nicht genug: Gerade weil die Daten falsch sind, die beim Account des Sohnes hinterlegt wurden, hat man das Konto des 11-Jährigen nun gesperrt.
Heisst: Die Eltern bleiben nicht nur auf der Rechnung über 3000 Franken für die Spiele sitzen, wegen der Sperrung kann ihr Sohn mit diesen nun nicht einmal spielen. «Wegen der unsachgemässen Anmeldung des Benutzerkontos besteht das Risiko, dass der Account mitsamt Downloads gar gelöscht wird», sagt Mediensprecherin Blank.
Game Over durch Playstation, nennt man das dann.
Was einige Eltern nicht wissen: Der Gebrauch einer Kreditkarte ist Kindern untersagt. Eine Kreditkarte kann deshalb frühestens ab Volljährigkeit beantragt werden. Geben Eltern ihre Kreditkarte aus der Hand, verletzen sie die Sorgfaltspflicht. Die Folgen: Die Kreditkarten-Firma haftet unter Umständen nicht mehr bei betrügerischen Transaktionen.
Für App-in-Käufe auf dem Smartphone oder Bezüge bei der Playstation gilt: Fast immer gibt es für Kinder eine Pre-Paid-Alternative zur Kreditkarte. Eltern können Guthaben-Karten kaufen und behalten so die volle Kostenkontrolle.
Das Angeben eines falschen Alters bei der Registrierung eines Kontos geschieht schnell, kann Eltern aber teuer zu stehen kommen. Sie können sich den Vorwurf des Betrugs einhandeln, was strafrechtliche Massnahmen nach sich ziehen kann.
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