Am 24. August 2013 schickte D. M. dem Rektorat des KV Winterthur einen Schandbrief. Ihr Ex-Mann war dort als Lehrer angestellt. Die Vorwürfe in dem Schreiben seien «hässlich» und von der «niveaulosesten Sorte» gewesen, befand das Gericht.
D. M. beschuldigte ihren Ex-Mann in dem Brief der Urkundenfälschung, da er ein Formular zur Beantragung der Kinderzulagen falsch ausgefüllt habe. Ihr Ex sei ausserdem ein «krimineller Sauhund» und eine «verwahrloste Drecksau».
Er sei auch schon mehrmals im Gefängnis gewesen, schrieb D. M. dem Rektorat. Der Ex-Mann bekam danach Probleme am Arbeitsplatz.
D. M. wiederholt vor Obergericht ihre Schimpftirade. Ihr Ex-Mann sei «dümmer, als die Polizei erlaubt». Er sei einfach zu blöd, um als Lehrer zu arbeiten. «Er hat keine Ahnung von Tuten und Blasen.» Auch ihr Sohn nenne seinen Vater einen «Sauhund».
D. M. ist seit ein paar Jahren IV-Rentnerin. «Wegen eines Burn-out», sagt sie dem Richter. Sie kommt ohne Verteidiger, hält ihr Plädoyer selber. Ihr Ex sei auch schuld, dass ihr der gemeinsame Sohn weggenommen worden sei.
«Mein Sohn hat einen IQ von 122. Jetzt verwahrlost er in einem Sonderschulheim. Und dort wird er von Halb-Analphabeten betreut.» Aber heutzutage könne sich ja schliesslich «jeder Volltrottel» Sozialpädagoge nennen.
«Mein Ex und sein Anwalt haben meinen Sohn ins Heim entsorgt», sagt D. M. «Das ist ein Verbrechen an meinem Kind. Wir sind beide Opfer!»
Der Anwalt des Ex-Mannes sagt, sein Mandant habe wegen D. M. seine Stelle bei einer grossen Versicherung verloren. «Es war unerträglich. Sie rief den CEO täglich mehrmals anonym an und lästerte über meinen Klienten. Sie ist absolut unbelehrbar und beratungsresistent.» D. M. sei jedes Mittel recht, um ihrem Ex das Leben zur Hölle zu machen.
Bei der Urteilseröffnung stellt der Richter fest: «Wir haben hier den verlängerten Arm einer missglückten Kampfscheidung.» D. M. habe die Vorwürfe gegen ihren Ex-Gatten jetzt «etwa sieben Mal» wiederholt.
Das Obergericht erhöht die Probezeit der bedingten Geldstrafe von zwei auf drei Jahre. Wegen des Auftritts von D. M. äusserte das Gericht Bedenken, ob die Beschuldigte die Bewährungsfrist einhält.
Das ist zu viel für D. M.: Mitten in der Urteilsbegründung packt sie ihre Sachen zusammen und stürmt wutentbrannt aus dem Gerichtssaal. Ihr Ex-Mann bekommt eine Genugtuung von 800 Franken.
* Name der Redaktion bekannt
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