So zieht D. M. (54) vor Gericht über ihren Ex-Mann her
Diese Ex wünscht man keinem

Die studierte Juristin und Ex-Primarlehrerin D. M.* (54) ist gestern vor dem Obergericht Zürich kaum zu bremsen. Wegen übler Nachrede und Beschimpfung kassiert sie eine bedingte Geldstrafe von 5'000 Franken.
Publiziert: 09.09.2015 um 00:00 Uhr
|
Aktualisiert: 04.10.2018 um 20:09 Uhr
Von Gabriela Battaglia

Am 24. August 2013 schickte D. M. dem Rektorat des KV Winterthur einen Schandbrief. Ihr Ex-Mann war dort als Lehrer angestellt. Die Vorwürfe in dem Schreiben seien «hässlich» und von der «niveau­losesten Sorte» gewesen, befand das Gericht.

D. M. beschuldigte ihren Ex-Mann in dem Brief der ­Urkundenfälschung, da er ein Formular zur Beantragung der Kinderzulagen falsch ausgefüllt habe. Ihr  Ex sei ausserdem ein «krimineller Sauhund» und eine «verwahrloste Drecksau».

Er sei auch schon mehrmals im Gefängnis gewesen, schrieb D. M. dem Rektorat. Der Ex-Mann bekam danach Probleme am Arbeitsplatz.

D. M. wiederholt vor Obergericht ihre Schimpf­tirade. Ihr Ex-Mann sei «dümmer, als die Polizei erlaubt». Er sei einfach zu blöd, um als Lehrer zu arbeiten. «Er hat keine Ahnung von Tuten und Blasen.» Auch ihr Sohn nenne seinen ­Vater einen «Sauhund».

D. M. ist seit ein paar Jahren IV-Rentnerin. «Wegen eines Burn-out», sagt sie dem Richter. Sie kommt ohne Verteidiger, hält ihr Plädoyer selber. Ihr Ex sei auch schuld, dass ihr der gemeinsame Sohn weggenommen worden sei.

«Mein Sohn hat einen IQ von 122. Jetzt verwahrlost er in einem Sonderschulheim. Und dort wird er von Halb-Analphabeten betreut.» Aber heutzutage könne sich ja schliesslich «jeder Volltrottel» Sozialpädagoge nennen.

«Mein Ex und sein Anwalt ­haben meinen Sohn ins Heim entsorgt», sagt D. M. «Das ist ein Verbrechen an meinem Kind. Wir sind beide Opfer!»

Der Anwalt des Ex-Mannes sagt, sein Mandant habe wegen D. M. seine Stelle bei einer grossen Versicherung verloren. «Es war unerträglich. Sie rief den CEO täglich mehrmals anonym an und lästerte über meinen Klien­ten. Sie ist absolut unbelehrbar und beratungsresistent.» D. M. sei jedes Mittel recht, um ihrem Ex das Leben  zur Hölle zu machen.

Bei der Urteilseröffnung stellt der Richter fest: «Wir haben hier den verlängerten Arm einer missglückten Kampfscheidung.» D. M. habe die Vorwürfe gegen ihren Ex-Gatten jetzt «etwa sieben Mal» wiederholt.

Das Obergericht erhöht die Probezeit der bedingten Geldstrafe von zwei auf drei Jahre. Wegen des Auftritts von D. M. äusserte das Gericht Bedenken, ob die Beschul­digte die Bewährungsfrist einhält.

Das ist zu viel für D. M.: Mitten in der Urteilsbegründung packt sie ihre Sachen zusammen und stürmt wutentbrannt aus dem Gerichtssaal. Ihr Ex-Mann bekommt eine Genugtuung von 800 Franken.

* Name der Redaktion bekannt

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
Jetzt im Blick Live Quiz abräumen

Beim Blick Live Quiz spielst du dienstags und donnerstags (ab 19.30 Uhr) um bis zu 1'000 Franken aus dem Jackpot. Mitmachen ist ganz einfach. Du brauchst dazu lediglich ein iPhone oder ein Android-Handy. 

  • Suche im App-Store (für iOS) oder im Google Play Store (für Android) nach «Blick Live Quiz».
  • Lade die «Blick Live Quiz»-App kostenlos runter und registriere dich.
  • Wichtig: Aktiviere die Pushnachrichten, sodass du keine Sendung verpasst.
  • Jetzt kannst du dein Wissen mit anderen Usern und Userinnen messen.
Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.

Beim Blick Live Quiz spielst du dienstags und donnerstags (ab 19.30 Uhr) um bis zu 1'000 Franken aus dem Jackpot. Mitmachen ist ganz einfach. Du brauchst dazu lediglich ein iPhone oder ein Android-Handy. 

  • Suche im App-Store (für iOS) oder im Google Play Store (für Android) nach «Blick Live Quiz».
  • Lade die «Blick Live Quiz»-App kostenlos runter und registriere dich.
  • Wichtig: Aktiviere die Pushnachrichten, sodass du keine Sendung verpasst.
  • Jetzt kannst du dein Wissen mit anderen Usern und Userinnen messen.
Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?