Im Bewerbungsgespräch
Schweizer sind notorische Lohn-Lügner

In der Schweiz schwindeln Bewerber offenbar öfters beim alten Gehalt als ihre europäischen Kollegen, um einen höheren neuen Lohn herauszuschlagen - oder sie werden häufiger dabei erwischt. Darauf schliessen lässt eine Umfrage eines Personalvermittlers.
Publiziert: 08.01.2018 um 09:10 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 18:15 Uhr
Wenn es ums Geld geht, wird in der Schweiz gerne mal geschwindelt. (Symbolbild)
Foto: MARTIN RUETSCHI

Zwei von drei Managern in der Schweiz (68 Prozent) haben schon einmal einen Bewerber aussortiert, nachdem falsche oder übertriebene Angaben im Lebenslauf aufgeflogen sind. 22 Prozent davon gaben an, die falschen Angaben hätten den früheren Lohn betroffen - so viel wie in keinem anderen untersuchten Land.

Das zeigt eine Umfrage des Personalvermittlers Robert Half, für die unter anderem in der Schweiz 200 Manager befragt wurden. In Belgien entdeckten etwa nur 7 Prozent der Manager falsche Lohnangaben, im Vereinigten Königreich 13 Prozent, in Frankreich 14 Prozent und in Deutschland 19 Prozent.

In der gesamten Umfrage übertrifft nur Singapur die Schweiz: Hier berichteten 28 Prozent der Befragten, Bewerber deswegen aus dem Einstellungsprozess gekickt zu haben.

Fachliche Fähigkeiten geschönt

Nicht nur bei den Lohnangaben entdecken Personaler häufiger Unwahrheiten: Die Hälfte der Befragten in der Schweiz hat falsche und übertriebene Informationen bei den fachlichen Fähigkeiten der Kandidaten festgestellt, 48 Prozent bei den Berufserfahrungen, 31 Prozent bei der Ausbildung, 30 Prozent bei Fremdsprachenkenntnissen und 24 Prozent bei früheren Aufgabenbereichen.

Personalverantwortliche seien geschult und wüssten, wie sie Ungereimtheiten im Lebenslauf oder im Vorstellungsgespräch aufdecken könnten, schreibt Robert Half. Beliebt seien etwa Fragen zu Nebensächlichkeiten, mit denen die Bewerber nicht rechneten. Der Personalvermittler warnt: Stellten sich die Täuschungen nach einer Anstellung in der Praxis heraus, drohe eine fristlose Kündigung und schlimmstenfalls Schadenersatz.

Kein Vergehen ist es allerdings, auf Fragen zu lügen, die der Arbeitgeber gar nicht stellen darf. Dies betrifft etwa Fragen zur Familienplanung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion oder Gesundheit. Robert Half empfiehlt aber auch hier, nicht zu lügen. Stattdessen solle man sachlich erklären, dass die Frage zu privat ist. (SDA)

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